Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Beschluss v. 20.12.2007 - Az.: 11 W 58/07
Verwaltungsgericht Duesseldorf, Urteil v. 11.04.2011 - Az.: 15 K 5117/09
Leitsatz:

Der Luchterhand-Verlag wird nicht dadurch in seinen Rechten verletzt, dass der von ihm hergestellte und vertriebene juristische Kommentar "Prütting/Wegen/Weinreich" nicht als Hilfsmittel zur zweiten Staatsprüfung zugelassen wird, da ihn Beschränkungen der zugelassenen Hilfsmittel nur reflexartig treffen.

WIPO Schieds_und_Mediationszentrum, Entscheidung v. 30.01.2012 - Az.: D2011-2148
Leitsatz:

Ein Unternehmer darf die Domain "dsds.biz" nicht nutzen, wenn er kein berechtigtes Interesse an der Domain hat und die Eintragung und Nutzung der Domain bösgläubig erfolgte.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.01.2012 - Az.: 25 W (pat) 88/11
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Silverentertainment" für Computerprogramme und -software besitzt nicht die zur Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft.

Oberlandesgericht Brandenburg_an_der_Havel, Urteil v. 20.02.2007 - Az.: 6 U 69/06
Landgericht Luebeck, Urteil v. 17.01.2012 - Az.: 11 O 69/11
Leitsatz:

"Fruit 2 day" darf nicht mit der Angabe "Original mit knackigen Fruchtstücken, Kirsche rote Traube" werben, wenn das Produkt in Wirklichkeit zum überwiegenden Teil aus Äpfel und Birnen besteht und keine Fruchtstücke der auf der Verpackung abgebildeten Früchte enthält.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 05.04.2011 - Az.: 407 O 145/09
Leitsatz:

Migration ist ein gebrauchsüblicher Begriff im Datenverarbeitungsbereich für Datenanpassung und ist rein beschreibend.

Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 19.10.2011 - Az.: I-5 U 34/11
Leitsatz:

1. Nach Kündigung eines Internet-System-Vertrags hat der Dienstleister dem Auftraggeber eine schlüssige Abrechnung über die erbrachten und nicht erbrachten Leistungen für einen Vergütungsanspruch vorzulegen.
2. Ein Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen muss die Auflistung ersparter Aufwendungen durch den Dienstleister beinhalten.

Oberlandesgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 08.02.2007 - Az.: 1 U 184/06
Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss v. 04.01.2012 - Az.: 207 C 319/11
Leitsatz:

Der Streitwert für die unberechtigte Veröffentlichung zweier Privatfotos auf zwei Internetseiten beträgt 1.000 EUR.