Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 23.01.2012 - Az.: 6 W 13/12
Leitsatz:

Die Verwendung von Verkehrsdaten zwecks Ermittlung des Verursachers von Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen setzt voraus, dass die geltend gemachte Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß erreicht.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.01.2012 - Az.: 10 U 85/11
Leitsatz:

Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten sind verpflichtet, eine Gegendarstellung auf ihrer Internetseite ohne eine Erwiderung auf die Gegendarstellung zu veröffentlichen. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Eine Grundrechtsverletzung des Anbieters der Telemedien liegt nicht vor.

Landgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 09.02.2012 - Az.: 2-03 O 394/11
Leitsatz:

Eine Urheberrechtsverletzung durch P2P-Filesharing liegt nicht vor, wenn eine Ermittlung zu unterschiedlichen Anschlussinhabern führt.

Amtsgericht Frankfurt_am_Main, Urteil v. 13.02.2012 - Az.: 31 C 2528/11 (17)
Leitsatz:

Der "fliegende Gerichtsstand" ist bei P2P-Tauschbörsen nicht gegeben. Es gelten die allgemeinen zivilprozessualen Vorschriften, nach denen der Beklagte an seinem Wohnort / Geschäftssitz zu verklagen ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 535/10
Leitsatz:

Das Wortzeichen "MicroNanoTec" ist nicht zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt an der für die Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 31.08.2006 - Az.: 4 U 124/06
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 27.11.2006 - Az.: 6 U 106/05
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.10.2006 - Az.: 4 U 83/06
Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 10.01.2012 - Az.: 11 U 36/11
Leitsatz:

Die Kosten für eine rechtsanwaltliche Abmahnung sind nicht erstattungsfähig, wenn bereits im Vorwege eine inhaltsgleiche private Abmahnung erfolgt ist.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 24.01.2012 - Az.: 33 W (pat) 509/11
Leitsatz:

Die Wortmarke "EY" ist zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt nicht an der für die Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.