Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 03.05.2011 - Az.: 17 U 192/10
- Leitsatz:
Eine "Bearbeitungsgebühr" von "2 % aus dem Darlehensbetrag, mindestens jedoch 50 EUR" für die Bearbeitung von Darlehensverträgen mit privaten Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken ist unwirksam.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 06.03.2012 - Az.: 16 O 551/10
- Leitsatz:
Die von Facebook angebotene Funktion des "Freunde Findens" beinhaltet eine unlautere Werbung und stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook sind ebenfalls rechtswidrig. Eine Rechtswidrigkeit liegt auch bezüglich der Einwilligung des Users im Hinblick auf die Datennutzung durch Facebook vor.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 09.02.2012 - Az.: C-277/10
- Leitsatz:
Ein Mitgliedstaat darf gesetzlich die Verwertungsrechte an einem Filmwerk nicht ausschließlich dem Produzenten des Filmwerks zuweisen.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 20.09.2005 - Az.: 33 O 87/05
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 22.09.2011 - Az.: I ZR 229/10
- Leitsatz:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist nicht darauf beschränkt, die Verbraucherinteressen in den Grenzen Nordrhein-Westfalens zu wahren. Eine entsprechende Einschränkung lässt sich weder der Satzung entnehmen noch resultiert eine solche aus dem Sitz der Verbraucherzentrale in der Landeshauptstadt Düsseldorf.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 06.10.2011 - Az.: I ZR 6/10
- Leitsatz:
Microsoft kann einen Unternehmer auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wenn dieser an Computern angebrachte Echtheitszertifikate für das Betriebssystem "Windows" von diesen ablöst und an Sicherungs-CDs für das Betriebssystem "Windows" wieder anbringt. Durch die Verbindung des Echtheitszertifikats mit der Sicherungs-CD wird bei Verbrauchern der falsche Eindruck erweckt, Microsoft stehe für die Echtheit des Produkts ein.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 18.02.2005 - Az.: 7 O 415/04
- Landgericht Koeln, Urteil v. 15.06.2005 - Az.: 28 O 744/04
- Landgericht Hannover, Urteil v. 22.04.2005 - Az.: 9 O 117/04
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.01.2012 - Az.: KZR 65/10
- Leitsatz:
Ein Verlag ist grundsätzlich nicht daran gehindert, sein Absatzsystem umzustellen. Eine Benachteiligung der für den Verlag tätigen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Werbeagentur gegenüber im Namen und auf Rechnung des Verlags tätigen Handelsvertretern besteht nicht. Die erforderliche Vergleichbarkeit ist nicht gegeben.

