Urteile neu online gestellt
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.02.2012 - Az.: 88 O (Kart) 17/11
- Leitsatz:
Das Aushandeln von einheitlichen Leistungen und Konditionen durch einen Verband für sämtliche Presse-Grossisten ohne Möglichkeit für individuelle Verhandlungen zwischen Verlagshäusern und Grossisten, ist ein rechtswidriges Preis- und Konditionskartell.
- Oberlandesgericht Duesseldorf_1, Urteil v. 17.02.2004 - Az.: III-5 Ss 143/03 - 50/03 I
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 17.02.2004 - Az.: I-20 U 104/03
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 18.10.2011 - Az.: Rs T-449/08
- Leitsatz:
1. Zwischen zwei Marken besteht keine Verwechslungsgefahr, wenn sich die von ihnen vertrieben Waren und Dienstleistungen gegenseitig ausschließen.
2. Ein gegenseitiger Ausschluss kann angenommen werden, wenn sich die Waren und Dienstleistungen an unterschiedliche Abnehmerkreise richten, unterschiedliche Funktionen erfüllen und einander nicht ergänzen. - Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 01.03.2012 - Az.: 23 U 3746/11
- Leitsatz:
Das Abwerben von Kunden ist grundsätzlich nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter, denn aus wettbewerbsrechtlicher Sicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fortbestand des Kundenstamms.
- Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 01.03.2012 - Az.: C 604/10
- Leitsatz:
Eine Datenbank ist dann urheberrechtsschutzfähig, wenn die Auswahl oder Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Daten einen eigenständigen Ausdruck der schöpferischen Freiheit des Urhebers darstellt.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 22.09.2004 - Az.: I-15 U 41/04
- Vergabekammer Berlin, Beschluss v. 09.02.2006 - Az.: VK - B 1 - 02/06
- Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 24.02.2012 - Az.: 7 W 92/11
- Leitsatz:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die pauschalierte Kosten für eine Rücklastschrift bei mangelnder Deckung vorsieht, verstößt gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unzulässig.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 16.02.2012 - Az.: 327 O 510/11
- Leitsatz:
Die kostenlose Zurverfügungstellung einer Infusionspumpe nebst deren Wartung verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz, wenn sich der Patient im Gegenzug zur Abnahme einer bestimmten Mindestmenge an Infusionsleitungen verpflichtet.

