Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 11.09.2014 - Az.: 5 RVs 87/14
Leitsatz:

Eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte (§ 108 Abs.1 Nr.5 UrhG), verlangt die konkrete Benennung der verletzten Stücke (hier: Musik-CDs). Die bloße Feststellung, es hätten "Raubkopien" vorgelegen, reicht bei diesem Straftatbestand grundsätzlich nicht aus, da hier das Leistungsschutzrecht und nicht das primäre Urheberrecht betroffen ist.

Landgericht Köln, Beschluss v. 10.10.2014 - Az.: 28 O 433/14
Leitsatz:

Die Veröffentlichung des Buches "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens ist rechtmäßig. Eine Unterlassung ergibt sich nicht aus Vertrag, Urheberrecht oder Allgemeinem Persönlichkeitsrecht

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.10.2014 - Az.: 38 O 25/14
Leitsatz:

Die Vodafone-Werbung "Sky für unterwegs" mit der Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ ist irreführend, da das zur Verfügung gestellte Datumvolumen nicht ausreichend ist, um sämtliche Fussball-Spiele in einer akzeptablen Qualität zu sehen.

Amtsgericht München, Urteil v. 28.05.2014 - Az.: 42 C 29213/13
Leitsatz:

1. Den Verwender eines Fotos (im Online-Bereich) trifft eine Prüf- und Erkundigungspflicht. Es gelten strenge Anforderungen. Der Verwender ist grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen. Geschieht dies nicht, handelt er fahrlässig und somit schuldhaft und macht sich schadensersatzpflichtig.
2. Wird der Urheber eines Fotos nicht benannt, kann ein 100% Verletzerzuschlag verlangt werden.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil v. 22.09.2014 - Az.: 13 K 4674/13
Leitsatz:

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien muss einen indizierten, analogen Film. der seit zwei Jahren vergriffen ist, herausgeben.

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 24.09.2014 - Az.: 3 Bs 175/14
Leitsatz:

Das von der Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI) ausgesprochene Verbot gegen die Vermittlungs-App "Uber" ist rechtmäßig.

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 21.06.2012 - Az.: 3 U 1/12
Leitsatz:

Es gibt keinen Beweis des ersten Anscheins, dass die Willenserklärungen, die über ein eBay-Mitgliedskonto abgegeben werden, vom Account-Inhaber stammen.

Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 14.01.2011 - Az.: 2 U 115/10
Leitsatz:

Veröffentlicht ein Anwalt auf seiner Webseite eine Pressemitteilung,  in der es um Informationen über Immobilien-Finanzierungen geht, hat die betroffene Kapitalanlage-Gesellschaft einen Anspruch auf  Gegendarstellung nach dem Rundfunkstaats-Vertrag (RfStV).

Landgericht Hamburg, Urteil v. 29.01.2013 - Az.: 310 O 321/12
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung, die unter der Bedingung einer Potestativbedingung abgegeben wird, ist unzureichend und schließt nicht die Wiederholungsgefahr aus.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 16.10.2014 - Az.: 5 U 39/13
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung, die unter der Bedingung einer Potestativbedingung abgegeben wird, ist unzureichend und schließt nicht die Wiederholungsgefahr aus.