Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 14.07.2005 - Az.: 16 U 23/05
- Leitsatz:
1.
Ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz ist unzulässig, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist.
2.
Die Dringlichkeit geht verloren, wenn der Antragsteller nach teilweiser Zurückweisung seines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung diesen zurücknimmt und bei einem anderen Gericht erneut stellt. - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 14.09.1999 - Az.: 11 U Kart 59/98
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 14.10.2004 - Az.: 6 U 198/03
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 14.12.2006 - Az.: 6 U 129/06
- Leitsatz:
1.
Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Widerrufsbelehrung bei Internet-Angebot.
2.
Zur Frage der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber. - Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 12.10.2005 - Az.: 16 W 16/05
- Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung gegen die Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen im Internet.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 20.11.2006 - Az.: 16 U 55/05
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil v. 20.12.2005 - Az.: 11 U 30/05
- Leitsatz:
Konkludenter Schuldbeitritt durch Aufforderung, eine (weitere) Rechnung auf den Namen des Erklärenden auszustellen.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 20.12.2007 - Az.: 11 W 58/07
- Leitsatz:
Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich berichtet wird, ist der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weitere Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung verpflichtet, seine Familienangehörigen bei der Nutzung seines Anschlusses zu überwachen.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 22.05.2006 - Az.: 1 Ss 319/05
- Leitsatz:
Der Aufruf zu einer Internetdemonstration erfüllt weder das Tatbestandsmerkmal der "Gewalt" noch das der "Drohung mit einem empfindlichen Übel" im Sinne von § 240 StGB.
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss v. 22.12.2004 - Az.: 6 W 153/04
- Leitsatz:
1.
Angebote eines nach außen im Geschäftsverkehr auftretenden eBay-Mitglieds können nicht als rein privat gewertet werden, wenn die dafür vorgebrachten Gründe (Schmuckstück der Ehefrau, Gefälligkeit für Verwandte und Bekannte) den potentiellen Kaufinteressenten gegenüber nicht deutlich gemacht werden.
2.
Die Standarderklärung "Dieser Artikel wird von Privat verkauft" reicht nicht.

