Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2014 - Az.: 20 C 6875/14
- Leitsatz:
1. Per E-Mail versandte Feedback-Anfragen sind als unzulässige Werbung (Spam) einzustufen.
2. Der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG beinhaltet auch die Aussage über die Herkunft der Daten und an welche Empfänger die Daten weitergeleitet wurden. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 05.03.2013 - Az.: 4 U 139/12
- Leitsatz:
1. Die Nutzung eines fremden Firmenschlagwortes in der Überschrift eines Amazon-Verkaufs ist eine Markenverletzung.
2. Das markenrechtswidrige Handeln von Amazon ist dem Amazon-Verkäufer nach § 14 Abs.7 MarkenG als Beauftragter zuzurechnen. Der Amazon-Verkäufer kann nicht darauf zurückziehen, dass er keinen tatsächlichen Einfluss auf das Handeln von Amazon hat. - Landgericht Limburg, Urteil v. 21.11.2014 - Az.: 5 O 18/14
- Leitsatz:
Ein Wettbewerbsverstoß ist nicht automatisch zugleich eine vorsätzliche unerlaubte Handlung.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 26.11.2014 - Az.: I-13 O 129/14
- Leitsatz:
1. Ein Amazon-Marketplace-Händler ist für die Wettbewerbsverletzungen, die von Amazon begangen werden (hier: fehlerhafte UVP-Preise) verantwortlich.
2. Ein Händler, der das Online-Portal Amazon nutzt, muss sich Angaben in seinen Angeboten, die von Amazon stammen, als eigene Handlung zurechnen lassen, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers ankommt. Denn der Händler hat die Marketingbedingungen von Amazon akzeptiert und bei Einstellen seiner Angebote in Kauf genommen. - Landgericht München, Urteil v. 14.08.2014 - Az.: 17 HK O 3598/14
- Leitsatz:
Die Praxis des Online-Anbieters Amazon, Gutscheine bei zurückgesendeter Ware nur anteilig zu anrechnen, ist rechtswidrig
- Amtsgericht Kerpen, Urteil v. 27.06.2014 - Az.: 104 C 106/14
- Leitsatz:
Macht ein eBay-Mitglied bewusst unwahre Angaben bei seinen Verkäufer-Daten, so führt dies zur Nichtigkeit des Kaufvertrages
- Landgericht Essen, Urteil v. 10.07.2014 - Az.: 4 O 157/14
- Leitsatz:
Eine unzulässige identifizierende Bildberichterstattung durch ein YouTube-Video kann auch dann vorliegen, wenn lediglich Körperteile einer Person (hier: Hand, Bein, Unterschenkel, Oberkörper) gezeigt werden
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 17.10.2014 - Az.: 5 U 63/14
- Leitsatz:
Die einstweilige Verfügung gegen Uber ist mangels Vollziehung aufzuheben
- Landgericht Bochum, Urteil v. 06.08.2014 - Az.: I-15 O 88/14
- Leitsatz:
1. Grundpreise müssen auch in der Artikelübersicht bei eBay angegeben werden. Es reicht nicht aus, wenn die Grundpreisangabe erst auf der Produkt-Einzelseite angegeben wird.
2. Nicht ausreichend ist es, wenn die Grundpreisangabe erst mittels der Mouseover-Funktion angezeigt wird. - Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 10.12.2014 - Az.: 6 W 187/14
- Leitsatz:
1. Rechtsverstöße der Online-Plattform Amazon sind auch im Ordnungsmittelverfahren dem jeweiligen Amazon-Händler zuzurechnen.
2. Auch wenn die Rechtsverstöße von Amazon selbst begangen werden, treffen den Online-Verkäufer entsprechende Überwachungspflichten. Auch bei Einstellen von 3.500 Artikeln durch den Online-Verkäufer muss er entsprechende Kontrollen durchführen.
3. Es ist kein taugliches Verteidigungsargument, dass der Online-Verkäufer real nicht in der Lage ist, den betreffenden Rechtsverstoß zu beseitigen, sondern dies nur Amazon kann. Ebenso greift nicht der Einwand, dass der Online-Händler andernfalls den gesamten Verkauf über Amazon einstellen müsste.

