Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 22.01.2015 - Az.: 13 U 25/14
- Leitsatz:
Die Werbeaussage für Scanner mit "Langlebigkeit, 300 Mio. Aufnahmezyklen" bzw. "600 Mio. Aufnahmezyklen" ist irreführend, wenn sich die Angabe lediglich auf einzelne Bauteile des Geräts bezieht, jedoch nicht auf das Produkt insgesamt.
- Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 22.12.2014 - Az.: 6 U 142/13
- Leitsatz:
Ein Unternehmen, das Aufkleber mit der Aufschrift "Bitte keine einzelnen Werbeprospekte und kostenlosen Zeitungen zustellen. Nur [Name der eigenen Zeitung/Zeitschrift]" an Verbraucher verteilt, damit diese den Hinweis an ihre Briefkästen anbringen, behindert zielgerichtet Mitbewerber und begeht dadurch einen Wettbewerbsverstoß
- Landgericht Arnsberg, Urteil v. 22.01.2015 - Az.: I-8 O 104/14
- Leitsatz:
1. Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft.
2. Die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig iSv. § 7 Abs.2 Nr.3 UWG. Für einen Wettbewerbsverstoß reicht es dabei bereits aus, dass die Weiterempfehlungsfunktion verwendet werden kann, auf die konkrete Funktionsweise kommt es nicht an.
3. Bei der Bewerbung mit einem TÜV-Siegel muss das Zertifikat zum Zeitpunkt der Werbung vorliegen. Es reicht nicht aus, wenn das Zertifikat zeitlich später ausgestellt wird.
4. Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor. - Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 11.02.2015 - Az.: 9 U 903/14
- Leitsatz:
Die Kosten eines wettbewerbsrechtlichen Abschluss-Schreibens sind iHv. 1,0-Geschäftsgebühr erstattungsfähig.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 18.12.2014 - Az.: 6 U 166/14
- Leitsatz:
Die Werbung eines Energieversorgungsunternehmens mit dem Siegel "TOP-Lokalversorger" ist nicht irreführend, wenn die Leistungen des Unternehmens besonderen Qualitätsvorstellungen entspricht und das lokale Versorgungsgebiet über das etwaige Grundversorgungsgebiet hinausgeht
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 25.07.2014 - Az.: 324 O 252/14
- Leitsatz:
Heimlich aufgenommene Videoaufnahmen des Fernsehsenders RTL bei Zalando sind nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch rechtswidrige Zustände von erheblichem Gewicht dokumentiert werden. Im vorliegenden Fall sind solche Zustände weder dargetan noch ersichtlich, so dass die Aufnahmen unerlaubt sind.
- Landgericht Leipzig, Beschluss v. 06.10.2014 - Az.: 05 O 2484/14
- Leitsatz:
Wird mit einem konkreten Preis für eine Ware online (hier: auf Facebook) geworben, ohne dass in dem Online-Shop auch die entsprechenden Waren zum Kauf angeboten werden, liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor, die einen Wettbewerbsverstoß begründet.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.11.2014 - Az.: I-15 U 46/14
- Leitsatz:
1. Die Klausel "Bitte geben Sie die Artikel, die (...) versandt werden, nur online über das Rückrufzentrum zurück" ist rechtmäßig, weil dadurch das fernabsatzrechtlcihe Widerrufsrecht nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt wird. Es handelt sich lediglich um eine bloße unverbindliche Bitte, ohne dass dem Kunden Nachteile entstehen, wenn er sich nicht an diese Bitte hält.
2. Die Klausel "Sobald (...) die Rücksendung ... erhalten und überprüft hat, wird eine Erstattung beziehungsweise eine Ersatzlieferung von uns veranlasst." ist wettbewerbswidrig, da sie bei der Rückgabe eine Vorleistungspflicht des Verbrauchers statuiert, während das Gesetz von einer Zug-um-Zug-Pflicht ausgeht.
3. Die Klausel "Die Ware wird … abgeholt" ist nicht zu beanstanden. Zwar sieht seit dem 13.06.2014 das Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Verbraucher neben der Abholung durch den Unternehmer die Ware zurücksenden kann. Ein Ausschluss dieser Möglichkeit benachteiligt den Verbraucher jedoch nicht, sondern gewährt ihm nur Vorteile, so dass kein Wettbwerbsverstoß vorliegt. - Verwaltungsgericht München, Beschluss v. 19.01.2015 - Az.: M 7 E 15.136
- Leitsatz:
Äußerungen eines Oberbürgermeisters auf seiner Facebook-Seite sind im Zweifel seiner amtlichen Tätigkeit zuzurechnen. Gegen derartige Äußerungen ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: VI ZR 386/13
- Leitsatz:
Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung.

