Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof, Urteil v. 24.07.2014 - Az.: I ZR 119/13
Leitsatz:

a) "Modell" im Sinne des § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV ist nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens. Dem steht nicht entgegen, dass nach § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV in Verbindung mit Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie  1999/94/EG  dann,  wenn  unter  einem  Modell  mehrere  Varianten und/oder Versionen zusammengefasst sind, der Wert für die CO2-Emissionen dieses Modells auf der Grundlage der Variante oder Version mit den höchsten offiziellen CO2-Emissionen innerhalb dieser Gruppe anzugeben sind.

b) Die  in  Anhang IV  Unterabsatz 3  der  Richtlinie  1999/94/EG  enthaltene  Bestimmung, wonach der Kraftstoffverbrauch nicht angegeben werden muss, wenn in der Werbeschrift lediglich auf die Fabrikmarke und nicht auf ein bestimmtes Modell verwiesen wird, rechtfertigt nicht den Umkehrschluss, dass in einem solchen Fall immerhin die CO2-Emissionen angegeben werden müssen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 82/14
Leitsatz:

Vodafone darf kein gesondertes Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen verlangen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.01.2015 - Az.: II ZR 369/13
Leitsatz:

Kundenschutzklauseln, die zwischen einer GmbH und einem ihrer Gesellschafter anlässlich des Ausscheidens aus der Gesellschaft vereinbart werden, sind nichtig, wenn sie in zeitlicher Hinsicht das notwendige Maß übersteigen, das in der Regel zwei Jahre beträgt.

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.02.2015 - Az.: 12 O 70/14
Leitsatz:

Die Bewerbung eines Telekommunikations-Tarifs mit dem Zusatz "Zuhause" (hier: "LTE Zuhause S", "LTE Zuhause M" und "LTE Zuhause L") erweckt nicht den Eindruck, es handle sich um eine Flatrate, die der Nutzer als Alternative für einen Festnetzanschluss gebrauchen kann. Ein solcher Tarif kann daher nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens gedrosselt werden.

Oberlandesgericht München, Urteil v. 05.02.2015 - Az.: 29 U 830/14
Leitsatz:

Der Telekommunikationsanbieter o2 darf kein Extra-Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen nehmen, da es sich hierbei um eine eigene Leistungspflicht von o2 handelt.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: I-2 U 29/14
Leitsatz:

Auf die Präsentation von Hörgeräten im Schaufenster eines Ladengeschäfts ist die PAngVO nicht anwendbar, da kein Anbieten iSd. der PAngVO vorliegt. Denn Hörgeräte müssen individuell an ihren Träger angepasst werden, so z.B. an den Grad der Schwerhörigkeit (leicht, mittel, mittelstark, stark oder hochgradig), an die Art der Hörbeeinträchtigung (etwa Hochtonschwerhörigkeit oder breitbandige Schwerhörigkeit) und an die Lokalisierung der Störung (äußeres Ohr, Mittelohr oder Innenohr).

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 166/13
Leitsatz:

1. Die Simyo GmbH darf kein Extra-Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen nehmen.
2. Die Klausel der Simyo GmbH
"Bei Nutzung der elektronischen Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn diese im persönlichen Service Bereich des Kunden zur Verfügung steht."
ist unwirksam, da sie eine unzulässige Zugangsfiktion zum Nachteil des Kunden beinhaltet.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.01.2015 - Az.: I ZR 95/14
Leitsatz:

Ein Regelstreitwert in Wettbewerbssachen existiert nicht, denn ein solcher ist mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen. 

Landgericht Arnsberg, Beschluss v. 18.02.2015 - Az.: I-8 0 99/14
Leitsatz:

Ein Händler, der über die Online-Plattform von Amazon verkauft, ist auch im Ordnungsmittelverfahren für die rechtswidrige Weiterempfehlungsfunktion von Amazon haftbar.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 18.12.2014 - Az.: 13 U 19/14
Leitsatz:

Die Klausel in "Mit Zustandekommen des Vertrages werden sämtliche Zahlungen sofort fällig" in einem Online-Flugreise-Portal ist unwirksam, da kein sachlicher Grund für eine solche Abweichung von den gesetzlichen Regelungen besteht.