Urteile neu online gestellt
- Landgericht Köln, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: 14 S 37/14
- Leitsatz:
Zur Höhe der Abmahnkosten bei Bootleg-CD-Verkauf auf eBay.de
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 100/14
- Leitsatz:
Die Werbung eines Touristik-Unternehmens "Ich bin dann mal weg.de" verletzt die Titelschutzrechte von Hape Karkelings Bestseller "Ich bin dann mal weg".
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 23.04.2015 - Az.: 5 W 96/13
- Leitsatz:
Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Advokat auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 17.04.2013 - Az.: 310 O 133/13
- Leitsatz:
Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Advokat auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt.
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 05.05.2015 - Az.: 4 U 1676/14
- Leitsatz:
Die Äußerung eines Politikers im Wahlkampf via Twitter "Ab sofort empfehle ich, nicht mehr zum Friseur …in #... zugehen. Inhaber ist ein #AFD ler. Man weiß nie, wo die Schere ansetzt." über einen AfD-Politiker ist kein unzulässiger Boykottaufruf, sondern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014 - Az.: 23 S 111/13
- Leitsatz:
Wählt ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aus, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausgeschlossen.
- Amtsgericht Dortmund, Urteil v. 28.04.2015 - Az.: 425 C 1013/15
- Leitsatz:
Auch wenn ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aussucht, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht gleichwohl nicht ausgeschlossen.
- Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 19.01.2015 - Az.: 2 Sa 861/13
- Leitsatz:
Fotos, die ein User auf Facebook von sich veröffentlicht und die für die Allgemeinheit zugänglich sind, darf ein Dritter grundsätzlich zum privaten Gebrauch kopieren. Eine (Weiter-) Veröffentlichung dieser Werke ist jedoch nur mit Zustimmung erlaubt.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.02.2015 - Az.: I ZB 55/13
- Leitsatz:
Ein Teilunterliegen im Sinne von § 92 ZPO des Gläubiges im Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 Abs. 1 ZPO ist anzunehmen, wenn der Gläubiger in seinem Antrag einen Mindestbetrag des festzusetzenden Ordnungsgeldes nennt und das Gericht einen geringeren Betrag festsetzt.
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 12.01.2015 - Az.: 310 O 11/15
- Leitsatz:
Gegen einen Webhosting-Dienst, bei dem BitTorrent-Tracker gehostet werden, hat der betreffende Rechteinhaber einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auf Nennung von Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des betreffenden Kunden.

