Urteile neu online gestellt

Landgericht Köln, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: 14 S 37/14
Leitsatz:

Zur Höhe der Abmahnkosten bei Bootleg-CD-Verkauf auf eBay.de

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 100/14
Leitsatz:

Die Werbung eines Touristik-Unternehmens "Ich bin dann mal weg.de" verletzt die Titelschutzrechte von Hape Karkelings Bestseller "Ich bin dann mal weg".

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 23.04.2015 - Az.: 5 W 96/13
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Advokat auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 17.04.2013 - Az.: 310 O 133/13
Leitsatz:

Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Advokat auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 05.05.2015 - Az.: 4 U 1676/14
Leitsatz:

Die Äußerung eines Politikers im Wahlkampf via Twitter "Ab sofort empfehle ich, nicht mehr zum Friseur …in #... zugehen. Inhaber ist ein #AFD ler. Man weiß nie, wo die Schere ansetzt." über einen AfD-Politiker ist kein unzulässiger Boykottaufruf, sondern vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014 - Az.: 23 S 111/13
Leitsatz:

Wählt ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aus, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Amtsgericht Dortmund, Urteil v. 28.04.2015 - Az.: 425 C 1013/15
Leitsatz:

Auch wenn ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aussucht, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht gleichwohl nicht ausgeschlossen.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil v. 19.01.2015 - Az.: 2 Sa 861/13
Leitsatz:

Fotos, die ein User auf Facebook von sich veröffentlicht und die für die Allgemeinheit zugänglich sind, darf ein Dritter grundsätzlich zum privaten Gebrauch kopieren. Eine (Weiter-) Veröffentlichung dieser Werke ist jedoch nur mit Zustimmung erlaubt.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.02.2015 - Az.: I ZB 55/13
Leitsatz:

Ein Teilunterliegen im Sinne von § 92 ZPO des Gläubiges im Ordnungsmittelverfahren gemäß § 890 Abs. 1 ZPO ist anzunehmen, wenn der Gläubiger in seinem Antrag einen Mindestbetrag des festzusetzenden Ordnungsgeldes nennt und das Gericht einen geringeren Betrag festsetzt.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 12.01.2015 - Az.: 310 O 11/15
Leitsatz:

Gegen einen Webhosting-Dienst, bei dem BitTorrent-Tracker gehostet werden, hat der betreffende Rechteinhaber einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auf Nennung von Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des betreffenden Kunden.