Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Bonn, Urteil v. 21.11.2014 - Az.: 104 C 432/13
- Leitsatz:
1. Bei ungewöhnlichem Internet-Nutzungsverhalten trifft den TK-Anbieter eine allgemeine Fürsorgepflicht, die Verbindung kurzfristig zu unterbrechen und den Kunden über das bisherige hohe Kostenaufkommen zu informieren.
2. Die Grenze, bei der ein solches ungewöhnlich hohes Kostenaufkommen anzunehmen ist, orientiert sich nach der EU-Roaming Verordnung II (EG) Nr. 544/2009 und liegt bei 50,- EUR netto bzw. 59,50 EUR brutto. - Landgericht Bonn, Urteil v. 22.04.2015 - Az.: 9 O 163/14
- Leitsatz:
1. Grundsätzlich gelten hohe Sorgfaltsmaßstäbe bei der Verwendung von fremden Fotos, d.h. ein Unternehmen muss umfassend prüfen, inwieweit es befugt ist, ein Bild für seine kommerziellen Zwecke einzusetzen. Dabei reicht es nicht aus, das Foto von einem Berufsfotografen oder Werbeagentur zu erwerben,
2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein ursprünglich lizensiertes Bild über die Lizensierungszeit hinaus verwendet wird und der Verwender vom Ablauf der Lizensierung keine Kenntnis hatte. In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Verschulden, so dass ein Schadensersatzanspruch ausscheidet. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 20.02.2015 - Az.: 6 U 131/14
- Leitsatz:
Urnen mit Airbrush-Mischtechnik können urheberrechtlich geschützt sein.
- Amtsgericht Kassel, Urteil v. 04.03.2015 - Az.: 435 C 4822/14
- Leitsatz:
Die Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform können dann nicht verlangt werden, wenn der Vertrieb der Dienstleistung nicht ausschließlich über elektronische Medien erfolgt.
- Landgericht Mannheim, Beschluss v. 28.04.2015 - Az.: 2 O 46/15
- Leitsatz:
UWG-Zuständigkeit bei Vertragsstrafeklagen aus UWG-Verstößen
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: 8 O 2084/14
- Leitsatz:
Die Klausel
"Sollte es zu einem unberechtigten Zurückhalten bzw. einer unberechtigten Rückgängigmachung einer Zahlung (Lastschriftrückgabe / Rückgabe einer Kreditkartenzahlung / etc.) durch Sie kommen, so erhebt Unister hierfür für jeden Fall eine Gebühr in Höhe von bis zu 50,00 €. Es ist dem Nutzer aber unbenommen, nachzuweisen, dass ein wesentlich niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. Die Gebühr wird nur beansprucht, wenn den Nutzer ein Verschulden an der unberechtigten Zahlungsverpflichtung trifft.”
von fluege.de ist rechtswidrig. - Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 26.02.2015 - Az.: 1 W 86/14
- Leitsatz:
Kritische Äußerungen eines Sachverständigen in Blog-Beiträgen (hier: http://www.captain-huk.de) über Versicherungsgesellschaften im allgemeinen begründen noch nicht die Besorgnis der Befangenheit.
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 28.05.2015 - Az.: 13 U 104/14
- Leitsatz:
Regelmäßig verletzt zumindest ein erstes Anschreiben einer anwaltlich vertretenen Person deren allgemeines Persönlichkeitsrecht auch dann nicht, wenn diese darum gebeten hat, sie nicht direkt anzuschreiben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Schreiben auch ein über die Stellungnahme in einer bestimmten Rechtsangelegenheit hinausgehendes Ziel verfolgt wird.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 28.04.2015 - Az.: 3 W 32/15
- Leitsatz:
1. Eine Kerngleichheit zweier wegen Irreführung angegriffenen Verletzungshandlungen kann dann, wenn der jeweils auf die konkrete Verletzungsform Bezug nehmende Unterlassungsanspruch mit der Bewirkung der nämlichen Fehlvorstellung begründet wird, unabhängig davon bestehen, ob in dem einen Fall die angegriffene Werbeangabe im Antrag gesondert angeführt oder im anderen Fall die konkrete Verletzungsform antragsgegenständlich ist, innerhalb derer sich die angegriffenen Werbeangaben finden.
2. Ist eine vorangegangene Werbung so abgewandelt worden, dass bei der Prüfung der durch die neuerliche Werbung bewirkten Verkehrs- bzw. Fehlvorstellung erstmals nur in dieser enthaltene - weitere - Angaben zu berücksichtigen sind, kommt die Annahme, beide Werbungen enthielten kerngleiche Angaben, regelmäßig auch dann nicht in Betracht, wenn die neue Werbung trotz der Abwandlungen unverändert die nämliche Verkehrs- und Fehlvorstellung bewirkt. "Testfrage" zur Feststellung einer Kerngleichheit ist immer, ob wegen der neuerlichen Werbung auf der Grundlage eines - unterstelltermaßen - bereits zur älteren Werbung ergangenen Verbotstitels bestraft werden könnte. - Landgericht Kiel, Urteil v. 19.05.2015 - Az.: 8 O 128/13
- Leitsatz:
Es ist rechtswidrig, die Erstattung von Restguthaben von Prepaidkarten im Mobilfunkbereich bewusst zu erschweren, z.B. wenn wird verlangt wird, dass der Verbraucher die Original-SIM-Karte zurückzusenden hat oder die Kopie des Personalausweises eingefordert wird.

