Urteile neu online gestellt

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.06.2015 - Az.: 2-06 O 458/14
Leitsatz:

Die Bezahlungsmöglichkeit "Sofortüberweisung" der Sofort AG ist keine zumutbare Bezahlmöglichkeit iSd. § 312 a Abs.4 BGB.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 26.06.2015 - Az.: 32 SA 29/15
Leitsatz:

Für Klagen auf Zahlung von Abmahnkosten, die auf der wettbewerbswidrigen Verwendung einer Widerrufsbelehrung beruhen, sind die Landgerichte zuständig.

Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 23.01.2015 - Az.: 2 U 114/12
Leitsatz:

1. Die Durchführung der Krankenfahrt im gewerblichen Krankentransport stellt eine geschäftliche Handlung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar.
2. Führt ein Taxiunternehmer, ohne Inhaber einer erforderliche Lizenz zum qualifizierten Krankentransport (hier nach § 34 Abs. 1 BremHilfeG) zu sein, einen solchen Krankentransport ohne eine ärztliche Anordnung durch, ist nicht § 69 SGB V einschlägig, sondern eine Prüfung unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten möglich. Es fehlt dann an einer Handlung in Erfüllung des öffentlich- rechtlichen Versorgungsauftrages der Krankenkasse, auf die allein sich § 69 SGB V bezieht (siehe BGH, GRUR 2006, 517, 519, Tz. 23).
3. Die Bezeichnung „Bremer Patientenfahrdienst“ führt bei dem Verkehr nicht zu einem dahingehenden Verständnis, dass sie den – erlaubnispflichtigen – qualifizierten Kran-kentransport in ihr Tätigkeitsgebiet mit einschließt.

Amtsgericht Bremen, Urteil v. 21.11.2013 - Az.: 9 C 573/12
Leitsatz:

Verträge, die durch unerwünschte Telefonwerbung (Cold Calls) zustande kommen, sind unwirksam.

Amtsgericht Bonn, Urteil v. 23.06.2015 - Az.: 109 C 348/14
Leitsatz:

1. Ob ein durch einen Cold Call-Anruf zustande gekommener Vertrag wirksam ist, kann dahinstehen.
2. In jedem Fall steht dem unerlaubt Angerufenen ein eigener Schadensersatzanspruch aufgrund des Cold Calls zu, den er dem Anrufer entgegenhalten kann (dolo agit-Einwendung).

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 6 U 70/14
Leitsatz:

Die Werbeaussage "3-er Set Farbbandkassette für F… 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!" erweckt nicht den irreführenden Eindruck, dass die Deutsche Post AG die vertriebenen Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen für sich getestet und zertifiziert habe. Vielmehr versteht der verständige Verbraucher die Aussage nur dahingehend, dass die Druckqualität der beworbenen Farbbandkassetten bzw. Farbpatronen zertifiziert wurde.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 28.05.2015 - Az.: 6 U 51/14
Leitsatz:

Die Rechtsberatung durch einen gemeinnützigen Verein sowohl an Mitglieder als auch Nichtmitglieder verletzt die Vorschriften des Rechtdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.01.2015 - Az.: I ZR 88/14
Leitsatz:

1. Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes gegeben, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat.
2. Beruft sich der Kunde des Maklers darauf, der Maklervertrag stelle eine Verbrauchersache im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO dar, so dass eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzlandes nach Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO in Betracht kommt, ist er dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Makler bei Abschluss des Maklervertrags seine Tätigkeit auf Verbraucher in seinem Wohnsitzland ausgerichtet hat.

3. Hat der Verbraucher zuständigkeitsleugnende Tatsachen zum Zeitpunkt der Einleitung des Klageverfahrens im Einzelnen dargelegt und bewiesen und hatte er bei Abschluss des Vertrags mit dem Makler keinen Anlass, Beweise hierfür zu sichern, obliegt es dem Makler, diesen Vortrag mit detailliertem Vorbringen zu bestreiten, wenn er sich auf in seiner Sphäre liegende zuständigkeitsbegründende Vorgänge beruft.

Landgericht Ravensburg, Urteil v. 12.03.2015 - Az.: 4 O 346/13
Leitsatz:

Zur Auslobung eines Preisgeldes im Online-Bereich.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 02.02.2015 - Az.: 6 U 130/14
Leitsatz:

Zur Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, wenn der Beschuldigte nicht namentlich genannt wird, aber aufgrund mitgeteilter Einzelheiten unschwer identifizierbar ist.