Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 06.05.2015 - Az.: 2 U 22/14
Leitsatz:

Eine Anzahlunh auf eine AIDA-Kreuzfahrt darf idR. nur maximal 20% betragen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.06.2015 - Az.: 6 U 73/14
Leitsatz:

Eine Damenhandtasche kann wettbewerbsrechtlich geschützt sein, wenn das Design (insb. Gestaltungsmerkmale und Ausgestaltung der Faltbarkeit) besonders ist und dadurch die Bekanntheit gesteigert wird.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 12.06.2015 - Az.: 6 U 5/15
Leitsatz:

1. Auch an militärischen Lageberichten kann ein Urheberrechtsschutz bestehen.
2. Das Bundesministerium der Verteidigung hat gegen die Westdeutsche Allgemeine Zeitung einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch, nicht mehr die millitärischen Lageberichte ("Unterrichtung des Parlaments“, UdP) im Internet zu veröffentlichen.

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 17.10.2014 - Az.: 18 W 1933/14
Leitsatz:

Ein Ärzte-Bewertungsportal (hier: Jameda.de) ist nicht nur ab Kenntnis zur Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen verpflichtte. In den Fällen, in den für die getroffene Bewertung des Arztes keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte bestehen, müssen zusätzlich auch schlechte Benotungen entfernt werden.

Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 16.07.2015 - Az.: C-580/13
Leitsatz:

Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die es einem Bankinstitut unbegrenzt und bedingungslos gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 08.05.2015 - Az.: 6 U 137/14
Leitsatz:

Die fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung in einem Online-Shop muss nicht zwingend räumlich oberhalb des "Kaufen"-Buttons platziert werden. Sie kann auch räumlich unterhalb davon positioniert werden. Erforderlich ist lediglich eine räumliche Nähe zum "Kaufen"-Button, d.h., dass die Widerrufsbelehrung einen unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Button aufweist.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.01.2015 - Az.: 408 HKO 41/14
Leitsatz:

Ein Software-Händler, der die Original-Verpackung  einer Steuererklärungs-Software entfernt, jedoch CD-ROM und Seriennummernzertifikat mit rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen beibehält und diese Produkte vertreibt, begeht keinen Markenrechtsverstoß.

Landgericht Braunschweig, Urteil v. 19.03.2015 - Az.: 21 O 726/14
Leitsatz:

Eine Briefwerbung, deren Werbecharakter sich erst nach der Öffnung des Umschlags ergibt, ist grundsätzlich. Erforderlich ist aber in einem solchen Fall, dass für den Empfänger nach dem Öffnen des Briefes angesichts der im Begleitschreiben beigefügten Informationen der Werbecharakter sofort offen zu Tage tritt. Ist dies nicht gegeben, liegt eine wettbewerbswidrige Verschleierung vor.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 18.06.2015 - Az.: 6 U 46/14
Leitsatz:

1. Ein Brancheninformationsdienstverlag, der sich selbst als "publizistisches Sprachrohr" zahlreicher Sparkassen und Genossenschaftsbanken bezeichnet (hier: das Magazin "Bank intern"), steht in einem Wettbewerbsverhältnis mit der Commerzbank.
2. Die Behauptung, die Commerzbank sei das "Schmuddelkind" der Bankenbranche und die Aufforderung, eine weitere Zusammenarbeit mit der Commerzbank einzustellen, ist eine wettbewerbswidrige Herabsetzung.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 02.06.2015 - Az.: 5 W 35/15
Leitsatz:

Ein Streitwert von 12.500,- EUR für den Verkauf einer urheberrechtswidrigen Bootleg-CD-Verkauf bei eBay der bekannten Musikgruppe "Genesis" ist angemessen.