Urteile neu online gestellt
- Landgericht Mannheim, Beschluss v. 18.05.2015 - Az.: 7 O 81/15
- Leitsatz:
Die dem Lizenznehmer eingeräumte ausschließliche Lizenz zum Vertrieb des Werks in körperlicher Form in Schachteln ("physical product in boxed versions") berechtigt diesen nicht, gegen die öffentliche Zugänglichmachung im Internet in digitaler Form vorzugehen.
- Landgericht Mannheim, Urteil v. 08.05.2015 - Az.: 7 O 166/13
- Leitsatz:
Hat ein Fernsehsender Nutzungsrechte an dem von einem Dritten produzierten Basissignal (hier: betreffend die Live-Berichterstattung über Fussballspiele) nur bezogen auf die Übertragungswege Kabel und Satellit sowie terrestrische Verbreitung, nicht aber für die Übertragung über IPTV, WEB-TV und Mobilfunk erhalten, so steht ihm nicht das Recht zu, die öffentliche Wahrnehmbarmachung des über IPTV übertragenen Basissignals in Gaststätten zu verbieten.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 11 U 56/15
- Leitsatz:
Urheberrechtliche Doppelschöpfungen können gerade im Bereich der sogenannten kleinen Münze, d.h. im im Grenzbereich zwischen Schutzfähigkeit und Schutzlosigkeit, auftreten (hier: Tapetenmuster mit naturalistisch abgebildeten Vogelfedern).
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 11 U 31/14
- Leitsatz:
1. Zur Frage, ob bei einem Vertragsassistenten, bei dem ein Endnutzer am Bildschirm durch Beantwortung systemgesteuerter Fragen einen juristischen Vertrag nach seinen Bedürfnissen erstellen kann, die sogenannten Sprungerverweise zum vertraglichen Inhalt gehören oder nicht.
2. Eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung umfasst im Zweifel nicht nur vertragliche, sondern auch etwaige gesetzliche Ansprüche - Landgericht München_I, Urteil v. 12.08.2015 - Az.: 21 S 18541/14
- Leitsatz:
Bei P2P-Urheberrechtsverletzung 2.500,- EUR Schadensersatz
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.03.2015 - Az.: 308 O 206/13
- Leitsatz:
Auch DIN-Normen können urheberrechtlich geschützt sein, wenn sie die allgemeinen urheberrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: I ZR 224/13
- Leitsatz:
a) Die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt.
b) Das in § 7 Satz 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13. August 2012 mit dem Unionsrecht in Einklang.
c) Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft im Sinne von § 7 Satz 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist.
d) Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGHZ 146, 318, 329 ff. - Trainingsvertrag). - Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.03.2015 - Az.: I ZR 84/14
- Leitsatz:
a) Die in § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG geregelten Tatbestände, die Kooperationen zwischen Inhabern von Erlaubnissen nach § 1 Abs. 2, § 14 Abs. 1, § 16 oder § 17 ApoG und dem Personal von Apotheken einerseits und Ärzten verbieten, sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG, deren Verletzung geeignet ist, die Interessen der Verbraucher und Mitbewerber spürbar zu beeinträchtigen.
b) An der Rechtsprechung, wonach eine täterschaftliche Haftung desjenigen ausscheidet, der nicht selbst Adressat der dem Unlauterkeitsvorwurf nach § 4 Nr. 11 UWG zugrundeliegenden Norm ist, und daher insoweit allein eine Teilnehmerhaftung in Betracht kommt, wird auch nach der Aufgabe der Störerhaftung im Wettbewerbsrecht festgehalten. - Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 19.05.2015 - Az.: 3 U 578/15
- Leitsatz:
Die zusätzlichen Kosten für die Überführung eines PKW und für COC-Papiere müssen mit in den Endpreis eingerechnet werden.
- Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 06.05.2015 - Az.: 6 W 29/15
- Leitsatz:
Rechtsverstöße der Online-Plattform Amazon sind auch im Ordnungsmittelverfahren dem jeweiligen Amazon-Händler zuzurechnen.

