Urteile neu online gestellt

Landgericht Saarbrücken, Urteil v. 14.08.2015 - Az.: 10 S 174/14
Leitsatz:

Zu Frage der Beschaffenheitsvereinbarung bei Online-Verkäufen.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.07.2015 - Az.: 13 U 26/15
Leitsatz:

Vom amtlichen Muster der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung abweichende Formulierungen sind unschädlich, soweit es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt, die nicht geeignet sind, die Belehrung für den Kunden in irgendeiner Form unübersichtlich oder missverständlich zu machen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 416 HK O 186/14
Leitsatz:

Benutzung eines Hangtags auf der Gesäßtasche einer Hose kann markenmäßige Benutzung sein.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 02.04.2015 - Az.: I ZB 2/14
Leitsatz:

Die Annahme der Kennzeichnungsschwäche eines aus einer Buchstabenfolge bestehenden Zeichens kann nicht allein darauf gestützt werden, dass diese Buchstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung ist keine hinreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspricht und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst wird.

Landgericht Memmingen, Urteil v. 03.02.2015 - Az.: 21 O 1761/13
Leitsatz:

Bei Cyber-Mobbing unter Kindern besteht ein Schmerzensgeld-Anspruch von 1.500,- EUR.

Landgericht München, Urteil v. 27.07.2015 - Az.: 7 O 20941/14
Leitsatz:

Zum Aufwendungsersatz nach § 97 a Abs.4 UrhG bei einer unberechtigten urheberrechtlichen Abmahnung.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 10.07.2015 - Az.: 2 Ss (OWi) 112/15
Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen der Schleichwerbung nach § 7 Abs. 7 RfStV.

Landgericht Köln, Urteil v. 06.08.2015 - Az.: 14 S 2/15
Leitsatz:

450,- EUR Schadensersatz für illegales Anbieten eines Hörbuchs in einem P2P-Netzwerk.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss v. 14.08.2015 - Az.: 6 W 75/15
Leitsatz:

Auskunftspflicht umfasst nicht Erlöse für Werbung in den Werbeunterbrechungen.

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 3 U 2086/14
Leitsatz:

Die Angabe eines Ansprechpartners auf einem Versicherungsschein ("es betreut Sie...") kann irreführend sein.