Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.09.2015 - Az.: VIII ZR 284/14
- Leitsatz:
a) Ein bei der Internetplattform eBay eingestelltes Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der eBay-Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer nach den eBay-Bedingungen berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteile vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643 Rn. 17; vom 8. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, NJW 2014, 1292, Rn. 20; vom 10. Dezember 2014 - VIII ZR 90/14, NJW 2015, 1009, Rn. 14).
b) Will der Verkäufer eines auf der Internetplattform eBay angebotenen Artikels das Gebot eines Bieters aufgrund eines in dessen Person liegenden Grundes vor Ablauf der Auktionsfrist folgenlos streichen, kommen hierfür nur solche Gründe in Betracht, die den Verkäufer nach dem Gesetz berechtigen würden, sich von seinem Verkaufsangebot zu lösen oder Gründe, die von vergleichbarem Gewicht sind.
c) Ein zur Gebotsstreichung berechtigender Grund in der Person des Bieters muss für den Entschluss des Verkäufers, dieses Angebot vor Ende der Auktion zu streichen, kausal geworden sein. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: I ZR 13/14
- Leitsatz:
a) Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) ist in Rechtsstreitigkeiten, die die Erfüllung der den Rundfunkanstalten zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgaben betreffen (hier die Bereitstellung eines Telemedienangebots), nicht gemäß § 50 ZPO parteifähig.
b) Die Vorschrift des § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote in Telemedien untersagt, ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG .
c) Die Beurteilung eines Telemedienkonzepts als nicht presseähnlich durch das zuständige Gremium (§ 11f Abs. 4 bis 6 RStV) und die Freigabe dieses Telemedienkonzepts durch die Rechtsaufsichtsbehörde (§ 11f Abs. 7 RStV) entfalten keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Presseähnlichkeit eines konkreten Telemedienangebots.
d) Unter einem Angebot im Sinne von § 11d Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Teilsatz 3 RStV, dessen Presseähnlichkeit zu beurteilen ist, ist grundsätzlich das gesamte Telemedienangebot zu verstehen, das auf einem entsprechenden Telemedienkonzept beruht. Besteht ein Telemedienangebot sowohl aus nichtsendungsbezogenen als auch aus sendungsbezogenen Inhalten, ist bei der Prüfung der Presseähnlichkeit allein auf die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Beiträge abzustellen. Stehen bei einem Telemedienangebot "stehende" Texte und Bilder deutlich im Vordergrund, deutet dies auf die Presseähnlichkeit des Angebots hin. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.05.2015 - Az.: I ZR 158/14
- Leitsatz:
a) Auf Preisangaben für Dienstleistungen sind die Vorschriften über die Informationspflichten in Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und in Art. 22 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt nebeneinander anwendbar.
b) Ein Service-Entgelt, das bei einer Kreuzfahrt für jede beanstandungsfrei an Bord verbrachte Nacht zu zahlen ist, ist Teil des nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG anzugebenden Gesamtpreises. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 19.05.2015 - Az.: 7 U 26/15
- Leitsatz:
Im B2B-Bereich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen auch dann wirksam zwischen den Parteien mit einbezogen, wenn sie im Rahmen von Vorgesprächen übergeben wurden.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.09.2015 - Az.: VI ZR 175/14
- Leitsatz:
a) Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung.
b) Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte bewirkte Persönlichkeitsrechtsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach der Verletzung ebenfalls zu den offenbarten Umständen äußert.
c) Zur Reichweite des Schutzbereichs der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). - Landgericht Bochum, Urteil v. 31.08.2015 - Az.: I-12 O 190/14
- Leitsatz:
1. Bei zwei namensgleichen Unternehmen ist das prioritätsjüngere zur Rücksichtnahme verpflichtet und muss durch geeignete Zusätze zu seinem Namen eine Verwechselungsgefahr vermeiden oder im Rahmen des Zumutbaren wenigstens möglichst weit reduzieren.
2. Ist für eine Domain eine "Catch all"-Funktion eingerichtet, liegt darin kein wettbewerbwidriges Abfangen von Mails, die eigentlich an das Konkurrenz-Unternehmen gerichtet sind. - Landgericht Arnsberg, Urteil v. 09.04.2015 - Az.: 8 O 148/14
- Leitsatz:
Vertragsstrafe-Klage nach Abgabe einer Unterlassungserklärung.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 22.09.2015 - Az.: 6 U 77/14
- Leitsatz:
1. Der Herausgaber eines Branchenverzeichnisses haftet grundsätzlich nicht für einen irreführenden Brancheneintrag.
2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Herausgeber trotz Kenntnis des falschen Inhalts den Inhalts des Verzeichnisses unverändert weiter anbietet. In einem solchen Fall haftet er für den begangenen Wettbewerbsverstoß. - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.04.2015 - Az.: 4 StR 422/14
- Leitsatz:
Fälschung beweiserheblicher Daten bei eBay.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 15.09.2015 - Az.: 312 O 225/15
- Leitsatz:
1. Die Rabattaktion von myTaxi, wonach das Unternehmen 50% der Taxi-Kosten übernimmt, wenn der Kunde die Vermittlung über die myTaxi-App vornimmt und per PayPal oder Kreditkarte bezahlt, verstößt nicht die Festpreis-Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes und ist daher auch nicht wettbewerbswidrig. Zum einen ist myTaxi nicht Unternehmer iSd. Personenbeförderungsgesetzes. Zum anderen liegt auch keine Unterschreitung des Festpreises vor, da der Taxi-Betreiber weiterhin die volle Vergütung erhält.
2. Es liegt keine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung vor.

