Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 27.06.2013 - Az.: 3 U 142/12
- Leitsatz:
Die Berbung eines Produktes mit der Aussage "Testsieger" ist irreführend, wenn sich das Produkt den ersten Platz noch mit weiteren Mitbewerbern teilt.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.09.2015 - Az.: I-15 U 24/15
- Leitsatz:
Werbeaussage "Testsieger" u,.U. auch dann zulässig, wenn es auch noch gleichplatzierte Produkte gab.
- Landgericht Bochum, Urteil v. 10.09.2015 - Az.: 14 O 55/15
- Leitsatz:
Ein Produkt mit einem durchgestrichenen Preis zu bewerben ist nur dann zulässig, wenn es sich hierbei um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers handelt oder es sich um einen Preis handelt, der tatsächlich in Deutschland verlangt und bezahlt wurde.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 25.09.2015 - Az.: 324 O 161/15
- Leitsatz:
60.000 Schadensersatz für rechtswidrige Presse-Berichterstattung
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 22.10.2015 - Az.: 308 O 375/15
- Leitsatz:
Keine Programmcodes zur Umgehung der Sperren auf "Bild.de" für AdBlocker-Nutzer
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 02.10.2015 - Az.: 5 W 196/15
- Leitsatz:
1. Bei unzureichenden Versandkosten-Angaben über einen Auslandsversand im Rahmen eines eBay-Angebots ist von keiner wettbewerbsrechtlichen Bagatelle auszugehen, wenn das Angebot international ausgerichtet ist.
2. Der Hinweis "Versand Europa/Welt auf Anfrage" reicht zumindestens im Bereich der EU nicht aus, da sich hier die Versandkosten vernünftigterweise im voraus berechnen lassen. - Landgericht Giessen, Urteil v. 14.07.2015 - Az.: 6 O 54/14
- Leitsatz:
Die Werbung eines Handwerksunternehmens mit der Aussage "Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer" ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.
- Landgericht Leipzig, Urteil v. 18.09.2015 - Az.: 08 O 1954/14
- Leitsatz:
1. Die Berichtigung fehlerhafter Online-Buchungsbestätigungen darf nicht mit einer Frist verbunden sein.
2. Die AGB-Klausel von Travel24
"[Der von Travel24 vermittelte Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer kommt erst durch die rechtsverbindliche Bestätigung des Leistungserbringers zustande. Die von Travel24 an den Nutzer übermittelte Nachricht im Anschluss an die Buchungsanfrage (Bestätigung der Buchungsanfrage) stellt lediglich eine Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage dar. Bitte überprüfen Sie auch die in der Bestätigung der Buchungsanfrage aufgeführten Daten sofort auf Richtigkeit und Vollständigkeit und weisen Sie Travel24 bei Abweichungen zum Buchungswunsch innerhalb der jeweiligen Frist hierauf hin.]
Soweit der Travel24 innerhalb der jeweiligen Fristen keine Änderungswünsche zugehen, können spätere Änderungswünsche grds. nicht mehr berücksichtigt werden."
ist rechtswidrig. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 10.12.2014 - Az.: VIII ZR 90/14
- Leitsatz:
1. Zur Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay hier: Vorzeitige Angebotsbeendigung (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).
2. Das Recht der Fernabsatzverträge erfasst nur Verträge, an denen ein Unternehmer auf Seiten des Lieferanten und ein Verbraucher auf Seiten des Abnehmers beteiligt ist. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 08.01.2014 - Az.: VIII ZR 63/13
- Leitsatz:
Der Erklärungsinhalt eines im Rahmen einer Internetauktion abgegebenen Verkaufsangebots ist unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens zu bestimmen, das auf seiner internetplattform das Forum für die Auktion bietet. Kommt nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, sofern der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen, ist dies aus der Sicht der an der Internetauktion teilnehmenden Bieter dahin zu verstehen, dass das Angebot des Verkäufers unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, NJW 2011, 2643).

