Urteile neu online gestellt
- Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 07.08.2015 - Az.: 216 C 13/15
- Leitsatz:
1. Hat ein Verlag alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen, damit seine kostenlose Zeitschrift nur an die Empfänger verteilt wird, die eine Zustellung wünschen, haftet er grundsätzlich nicht für Zustellungen von einzelnen "Ausreißern".
2. Der Einwurf von drei ungewollten Gratis-Zeitungen in den Briefkasten über einem Zeitraum von fast zwei Jahren unterliegen dem Lebensrisiko des Einzelnen und sind daher hinzunehmen. - Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 15.09.2015 - Az.: 4 U 105/15
- Leitsatz:
1. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit belegt in der Regel keinen Rechtsmissbrauch, wenn zugleich umfangreiche Wettbewerbsverstöße vorliegen. Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Anspruchsgeltendmachung begründen können.
2. 43 Abmahnungen innerhalb von 7 Tagen begründen einen Rechtsmissbrauch, da der Anspruchsberechtigte kein sachliches Interesse an den Rechtsverfolgung innerhalb einer solch kurzen Zeit haben kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass hier sachfremde Motive im Vordergrund stehen. - Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.08.2015 - Az.: 12 O 370/14
- Leitsatz:
1. Bei der Einräumung von Nutzungsrechten gilt ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab. Es reicht nicht, sich die Übertragung von Rechten zusichern zu lassen, sondern den Erwerber trifft eine eigene Überprüfungspflicht. Im Zweifel muss er die Rechtesituation beim eigentlichen Urheber erfragen.
2. Bei einem professionellen Berufsfotografen sind die Empfehlungen der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM-Tabelle) unproblematisch anwendbar. - Landgericht Arnsberg, Urteil v. 05.11.2015 - Az.: I-8 O 17/15
- Leitsatz:
Eine bloße "Gefälligkeitsabmahnung" lässt die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr nicht entfallen.
- Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 17.11.2015 - Az.: 2-28 O 281/15
- Leitsatz:
Die Rückübertragung einer abhanden gekommenen Rufnummer im Wege der einstweiligen Verfügung ist keine Vorwegnahme der Hauptsache, wenn der Antragsteller ein erhebliches wirtschaftliches Interesse vorweisen kann.
- Landgericht Flensburg, Beschluss v. 17.03.2015 - Az.: 8 O 29/15
- Leitsatz:
Zur Bemessung des Streitwerts bei urhebebrrechtswidrigen Bootleg-CDs
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.07.2015 - Az.: VI ZR 463/14
- Leitsatz:
Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder (faktische) Geschäftsleiter einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein "Schwindelunternehmen" handelt.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 28.09.2015 - Az.: 6 W 90/15
- Leitsatz:
Kostentragungspflicht einstweiliges Verfügungsverfahren bei ausreichender Unterlassungserklärung
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 30.04.2015 - Az.: I-15 U 66/14
- Leitsatz:
Bei der Online-Werbung von PKW sind die Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen spätestens in dem Augenblick einzublenden, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung des Fahrzeuges gemacht werben.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.10.2015 - Az.: I-20 U 145/14
- Leitsatz:
1. Die Bewerbung eines Tagesgeld-Kontos mit der Aussage "So macht Sparen Spaß" ist irreführend, da der Eindruck erweckt, es handle es sich um ein übliches Sparkonto mit einer längerfristigen Bindung des Sparzinses.
2. Die Verwendung des Begriffes "Tagesgeldkonto" allein ist nicht ausreichend, um diesen Irrtum auszuschließen.

