Urteile neu online gestellt

Landgericht Berlin, Urteil v. 03.11.2015 - Az.: 15 S 5/15
Leitsatz:

Auch wenn der Beklagte nicht Kunde bei einem Netzbetreiber ist, sondern bei einem Reseller, muss sich der richterliche Gestattungsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG nicht auf den Reseller beziehen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 18.06.2015 - Az.: I ZR 74/14
Leitsatz:

a) Eine Haftung für die Inhalte einer über einen Link erreichbaren Internetseite wird nicht allein dadurch begründet, dass das Setzen des Links eine geschäftliche Handlung des Unternehmers darstellt.
b) Wer sich fremde Informationen zu Eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt hat.
c) Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.
d) Der Unternehmer, der den Hyperlink setzt, ist bei einem Hinweis auf Rechtsverletzungen auf der verlinkten Internetseite zur Prüfung verpflichtet, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich um eine klare Rechtsverletzung handelt.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 01.12.2015 - Az.: 6 W 96/15
Leitsatz:

Ein paralleles wettbewerbsrechtlichen Vorgehen von mehreren Gläubigern durch den identischen Rechtsanwalt kann nur dann rechtsmissbräuchlich sein, wenn die Gläubiger konzernmäßig oder in sonstiger Weise miteinander verbunden sind.

Landgericht Karlsruhe, Urteil v. 23.12.2015 - Az.: 15 O 12/15 KfH
Leitsatz:

1. Die über Art. 4 Abs. 1 Satz 1 RL 98/6 EG (PreisangabenRL) hinausgehende Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 1 PAngV  dürfte nicht mehr anzuwenden sein, da die Frist gemäß Art. 3 Abs. 5 Satz 1 RL 2005/29/EG (UGP-RL) abgelaufen ist.
2. Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenRL muss demnach der Verkaufspreis und der Preis je Maßeinheit "unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar" sein. Die Gestaltung eines Onlineshops muss demnach einem "realen" Ladengeschäfts im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von Preisen und Grundpreisen nahekommen.
3. Der Grundpreis muss demnach auf derselben Internetseite dargestellt wird wie der Gesamt- bzw. Verkaufspreis.

Landgericht München_II, Urteil v. 29.10.2015 - Az.: 2 HK O 3089/15
Leitsatz:

Pflicht-Angaben nach § 16a EnEV treffen nicht den Makler

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 07.12.2015 - Az.: 6 U 54/13
Leitsatz:

Stadt Kiel haftet gegenüber der GEMA nicht für öffentliche Musikwiedergabe während der "Kieler Woche"

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.10.2014 - Az.: 12 O 167/14
Leitsatz:

1. Angabe der Pflicht-Angaben nach § 16a EnEV nur dann, wenn auch bereits ein Energieausweis existiert.
2. Keine Angabepflicht für Immobilienmakler.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: I ZR 46/12
Leitsatz:

Framing ist keine Urheberrechtsverletzung

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 19.11.2015 - Az.: 2 U 88/15
Leitsatz:

Rabatt-Aktion von myTaxi doch rechtskonform

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 10.11.2015 - Az.: 1 Ws 507/15, 1 Ws 508/15
Leitsatz:

Ein Internetverbot kann für einen Straftäter im Einzelfall im Rahmen der Bewährung eine angemessene Maßnahme sein.