Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 16.07.2015 - Az.: 6 U 4681/14
- Leitsatz:
Opt-In-Erfordernis für Zusatzleistungen bei Online-Buchung von Flugreisen
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 07.10.2015 - Az.: 5 U 45/14
- Leitsatz:
Preisangabe für Sitzplatzreservierung bei Online-Buchungen von Flugreisen
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 03.11.2015 - Az.: 312 O 21/15
- Leitsatz:
Eine kostenpflichtige Rufnummer in der fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung kann zulässig sein
- Landgericht München_I, Urteil v. 16.11.2015 - Az.: 4 HK O 6347/15
- Leitsatz:
Pflicht-Angaben nach § 16a EnEV treffen auch den Makler
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 14.12.2015 - Az.: 12 U 16/13
- Leitsatz:
Umfang der Datenspeicherung bei DSL-Anschluss
- Landgericht Hannover, Urteil v. 21.07.2015 - Az.: 18 O 159/15
- Leitsatz:
Wird bei einer Open Source. die unter Bedigungen der GNU GPL vertrieben wird, kein Quellcode und Lizenztext mit angeboten, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
- Landgericht Leipzig, Beschluss v. 02.06.2015 - Az.: 05 O 1531/15
- Leitsatz:
Wird bei einer Open Source. die unter Bedigungen der GNU GPL vertrieben wird, kein Quellcode und Lizenztext mit angeboten, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
- Amtsgericht Potsdam, Urteil v. 08.10.2015 - Az.: 37 C 156/15
- Leitsatz:
Auch wenn der Beklagte nicht Kunde bei einem Netzbetreiber ist, sondern bei einem Reseller, muss sich der richterliche Gestattungsanspruch nach § 101 Abs.9 UrhG nicht auf den Reseller beziehen.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 03.12.2015 - Az.: 24 U 21/14
- Leitsatz:
1. Ein Makler-Vertrag kommt nicht bereits deswegen zustande, weil ein Makler ein Angebot in einer Internetanzeige bewirbt und sich ein Kunde daraufhin meldet.
2. Das Online-Inserat eines Maklers ist lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und noch kein verbindliches Angebot, da das Inserat sich einen unbestimmten Personenkreis wendet. - Landgericht Köln, Urteil v. 29.09.2015 - Az.: 33 O 132/14
- Leitsatz:
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