Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 28.11.2006 - Az.: 14 U 1071/06
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.07.2007 - Az.: I-20 U 10/07
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 17.10.2002 - Az.: 4 AR 81/02
- Leitsatz:
Bei Internetverstößen kommt als Gerichtsstand des Begehungsortes gemäß § 32 ZPO wegen des Willkürverbotes in Bezug auf Einhaltung des gesetzlichen Richters als Tatort nur der Ort in Betracht, wo sich der Verstoß im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich auswirkt.
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.01.2006 - Az.: 13 U 191/05
- Leitsatz:
Die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass Tochtergesellschaften von Mitgliedern des Wettbewerbsverbands in erheblicher Zahl dem beklagten Unternehmen auf dem räumlich und sachlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen.
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.06.2007 - Az.: 16 U 2/07
- Leitsatz:
Zur Unzulässigkeit der Einrichtung eines Diskussionsforums im Internet durch die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung eines Tötungsdelikts.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2005 - Az.: VI-U (Kart) 2/05
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2005 - Az.: VI-U (Kart) 6/05
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 19.11.2007 - Az.: 13 W 112/07
- Leitsatz:
Bei einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen, in denen die Verwendung einer nicht den Anforderungen der §§ 312 c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechenden Widerrufsbelehrung untersagt werden soll, kann bei der Bemessung des Streitwerts von einem Richtwert von 3.000 EUR ausgegangen werden.
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 27.12.2001 - Az.: 13 W 112/01
- Leitsatz:
Zum Streitwert eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, dem Antragsgegner die Versendung unerwünschter Werbung an den Antragsteller über E-Mail zu verbieten.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 04.10.2002 - Az.: 23 U 92/02

