Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 28.11.2006 - Az.: 14 U 1071/06
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.07.2007 - Az.: I-20 U 10/07
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 17.10.2002 - Az.: 4 AR 81/02
Leitsatz:

Bei Internetverstößen kommt als Gerichtsstand des Begehungsortes gemäß § 32 ZPO wegen des Willkürverbotes in Bezug auf Einhaltung des gesetzlichen Richters als Tatort nur der Ort in Betracht, wo sich der Verstoß im konkreten Verhältnis der Prozessparteien tatsächlich auswirkt.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.01.2006 - Az.: 13 U 191/05
Leitsatz:

Die Klagebefugnis eines Wettbewerbsverband nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ergibt sich nicht ohne weiteres daraus, dass Tochtergesellschaften von Mitgliedern des Wettbewerbsverbands in erheblicher Zahl dem beklagten Unternehmen auf dem räumlich und sachlich relevanten Markt als Wettbewerber begegnen.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 19.06.2007 - Az.: 16 U 2/07
Leitsatz:

Zur Unzulässigkeit der Einrichtung eines Diskussionsforums im Internet durch die Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung eines Tötungsdelikts.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2005 - Az.: VI-U (Kart) 2/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.05.2005 - Az.: VI-U (Kart) 6/05
Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 19.11.2007 - Az.: 13 W 112/07
Leitsatz:

Bei einstweiligen Verfügungsverfahren in Wettbewerbssachen, in denen die Verwendung einer nicht den Anforderungen der §§ 312 c Abs. 1 Satz 1, 355 Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechenden Widerrufsbelehrung untersagt werden soll, kann bei der Bemessung des Streitwerts von einem Richtwert von 3.000 EUR ausgegangen werden.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 27.12.2001 - Az.: 13 W 112/01
Leitsatz:

Zum Streitwert eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, dem Antragsgegner die Versendung unerwünschter Werbung an den Antragsteller über E-Mail zu verbieten.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 04.10.2002 - Az.: 23 U 92/02