Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.03.2012 - Az.: VIII ZR 93/11
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 26.02.2016 - Az.: 6 U 90/15
Leitsatz:

Amazon darf Kunden den Zugriff auf gekaufte digitale Inhalte nicht verwehren.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.10.2015 - Az.: I ZB 69/14
Leitsatz:

Der Umstand, dass eine Marke gegen rein dekorative Verwendungsformen ins Feld geführt wird, begründet nicht den Vorwurf einer böswilligen Anmeldung (§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG), wenn nicht weitere Anhaltspunkte für rechtsmissbräuchliches Verhalten hinzutreten: Glückspilz

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.02.2012 - Az.: I ZB 28/11
Leitsatz:

Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses: Einseitige Erledigungserklärung des Gläubigers hinsichtlich einer Unterlassungsverfügung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.10.2011 - Az.: I ZR 223/06
Leitsatz:

Wettbewerbswidrige Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente im Internet

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.03.2012 - Az.: I ZR 125/11
Leitsatz:

Gezielte Behinderung von Konkurrenten bei einem Parkplatz-Service am Flughafen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 09.02.2012 - Az.: I ZR 142/11
Leitsatz:

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Wert der Revisionsbeschwer

Bundesgerichtshof, Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 223/10
Leitsatz:

Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen Lottogesellschaften: Klagebefugnis eines Verbandes der privaten Glücksspielwirtschaft

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 10.02.2016 - Az.: 2-06 O 337/15
Leitsatz:

Gesundheitswerbung für Kinderpudding "Alete Milch Minis" wettbewerbswidrig

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: I ZR 61/14
Leitsatz:

1. Aus einer an Art. 7 Abs. 4 Buchst. c der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken orientierten Auslegung von § 1 Abs. 6 PAngV ergibt sich, dass bei einer Werbung unter Angaben von Preisen für Dienstleistungen, bei denen der Gesamtpreis aufgrund der Beschaffenheit des Produkts vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung für aufwandsabhängige Kosten mitzuteilen ist.
2. Ein Bestattungsunternehmer, der für seine Dienstleistungen unter Angabe von Preisen für einzelne Bestattungsarten wirbt, hat im Hinblick auf die bei jeder Beerdigung anfallenden, entweder in Form von Entfernungspauschalen oder anhand eines Kilometerpreises berechneten Überführungskosten die hierfür maßgeblichen Berechnungsparameter und deren Höhe anzugeben.
3. Die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 neu eingeführte Bestimmung des § 3a UWG entspricht in ihrem Halbsatz 1 inhaltlich § 4 Nr. 11 UWG aF und ist in ihrem Halbsatz 2 um die Spürbarkeitsschwelle nach § 3 Abs. 1 und 2 Satz 1 UWG aF ergänzt worden. In der Sache hat sich durch die Gesetzesänderung für den Tatbestand des Rechtsbruchs nichts geändert.