Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil v. 27.07.2006 - Az.: 5 U 161/05
Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 05.12.2006 - Az.: 2 W 23/06
Leitsatz:

 
1.
Die Verwendung der Marke eines Dritten als Keyword bei der Aufgabe einer kontext-sensitiv erscheinenden Anzeige bei Google (Adword) stellt eine markenmäßige Benutzung dieser Marke und damit eine Verletzung der Markenrechte im Sinne des § 14 MarkenG dar, wenn es sich für die betreffenden Waren bzw. Dienstleistungen um eine typische Markenbezeichnung handelt, die keinen beschreibenden Inhalt erkennen lässt. Das gleiche gilt für die Verwendung eines gemäß §§ 5, 15 MarkenG geschützten hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteils der Firma eines Dritten, der geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden.
 
2.
Für Adwords gilt insofern das gleiche wie für Metatags (dazu vgl.: BGH Urteil vom 18.5.2006 I ZR 183/03 "Impuls" WRP 2006, 1513).

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 19.07.2001 - Az.: 2 U 141/00
Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 11.02.2004 - Az.: 1 U 68/03
Leitsatz:

 
1.
Werden gegenüber einem Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, genügt für deren Einbeziehung in den Vertrag jede auch stillschweigende Willensübereinstimmung der Vertragsparteien. Ausreichend ist insoweit, dass der Verwender erkennbar auf seine AGB verweist und der unternehmerische Vertragspartner deren Geltung nicht widerspricht.
 
2.
Eine ausdrückliche Einbeziehung der AGB ist auch dann wirksam, wenn eine Vertragspartei auf die Geltung ihrer im Internet unter einer bestimmten Adresse abrufbaren AGB hinweist und der andere (Unternehmer-)Vertragspartner sich weder an der angegebenen Internetadresse über den Inhalt der AGB informiert noch die Übersendung der AGB in Schriftform anfordert.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 19.12.2003 - Az.: 2 W 233/03
Leitsatz:

Die Reservierung und Einrichtung der Internet-Domain "fh-wf.de" durch eine Privatperson verletzt die Namensrechte der Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 05.09.2007 - Az.: 13 U 62/07
Leitsatz:

Die in Niedersachsen durchgeführte Lotterie "Q." widerspricht den Zielen des § 1 Nr. 2 und 3 LottStV und ist daher wettbewerbs widrig gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, soweit sie in gastronomischen Betrieben angeboten wird.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.01.2004 - Az.: 11 U 171/03
Leitsatz:

Unterzeichnet jemand einen Kfz-Kaufvertrag in der Absicht, das Kfz von einem Dritten geschenkt zu erhalten und tritt nur deswegen als Käuferin des Kfzs auf, da der Dritte im Fall des vorherigen Eigentumserwerbs befürchtet, das Eigentum an dem Kfz auf Grund Gläubigerzugriffen wieder zu verlieren, liegt ein wirksamer Kaufvertrag mit der im Vertrag als Käufer bezeichneten Person - und nicht lediglich ein Scheingeschäft - vor.

Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss v. 21.06.2002 - Az.: 2 W 26/02
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.04.2004 - Az.: 13 U 213/03
Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 16.01.2007 - Az.: 16 U 160/06
Leitsatz:

 
1.
Die Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 beginnt bei einem Güteverfahren i. S. v. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht bereits mit der Feststellung der Gütestelle vom Scheitern des Verfahrens, sondern erst dann, wenn die Partei davon unterrichtet wird (vgl. BGHZ 134, 387, 390 [BGH 20.02.1997 - VII ZR 227/96] f.).
 
2.
Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ist dahin zu verstehen, dass die kurze Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB erst mit der Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) des Gläubigers von seinen Ansprüchen anläuft (ebenso inzwischen BGH XI ZR 44/06 vom 23. Januar 2007).
 
3.
Handelt es sich bei wertender Betrachtungsweise um einen einheitlichen Lebenssachverhalt (hier: Beratung(en) zum Kauf einer Eigentumswohnung) und werden mehrere (hier: 25) Beratungsfehler gerügt, so beginnt die Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnis vom letzten Beratungsfehler, sondern bereits dann, wenn so viele Beratungsmängel bekannt sind, dass nach Maßgabe der Rechtsprechung die Erhebung einer Klage zumutbar erscheint.
 
4.
Sowohl eine unklare Sach- als auch eine schwierige und ungeklärte Rechtslage können die Erhebung einer Klage als unzumutbar erscheinen lassen.
 
5.
Sofern - auch im Güteverfahren - Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie nur durch eine email mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 11741/05).