Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.08.2013 - Az.: I ZR 79/12
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Filehosting-Diensteanbieters bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Sprachwerke

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.07.2013 - Az.: KVR 11/12
Leitsatz:

Wettbewerbsbeschränkung durch sog. Rabattstaffel: Gehörsverletzung bei fehlendem gerichtlichem Hinweis auf eine der Entscheidung zugrunde liegende Norm; sortimentsbedingte Abhängigkeit des Händlers von den Produkten des Herstellers

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.03.2016 - Az.: VI ZR 34/15
Leitsatz:

1. Ein Hostprovider ist zur Vermeidung einer Haftung als mittelbarer Störer grundsätzlich nicht verpflichtet, die von den Nutzern ins Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von den Rechtsverletzungen erlangt.
2. Ist der Hostprovider mit der Behauptung eines Betroffenen konfrontiert, ein von einem Nutzer eingestellter Beitrag verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, und ist die Beanstandung so konkret gefasst, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer bejaht werden kann, so ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den beanstandeten Beitrag Verantwortlichen erforderlich.
3. Zur Bestimmung, welcher Überprüfungsaufwand vom Hostprovider im Einzelfall zu verlangen ist, bedarf es einer umfassenden Interessenabwägung, bei der die betroffenen Grundrechte der Beteiligten zu berücksichtigen sind. Maßgebliche Bedeutung kommt dabei dem Gewicht der angezeigten Rechtsverletzung sowie den Erkenntnismöglichkeiten des Providers zu. Zu berücksichtigen sind aber auch Funktion und Aufgabenstellung des vom Provider betriebenen Dienstes sowie die Eigenverantwortung des für die persönlichkeitsbeeinträchtigende Aussage unmittelbar verantwortlichen - ggf. zulässigerweise anonym auftretenden - Nutzers.
4. Der vom Betreiber eines Arztbewertungsportals verlangte Prüfungsaufwand darf den Betrieb des Portals weder wirtschaftlich gefährden noch unverhältnismäßig erschweren, hat aber zu berücksichtigen, dass eine gewissenhafte Prüfung der Beanstandungen von betroffenen Ärzten durch den Portalbetreiber eine entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte der (anonym oder pseudonym) bewerteten Ärzte beim Portalbetrieb hinreichend geschützt sind.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 11.03.2016 - Az.: 6 U 121/15
Leitsatz:

Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 31.01.2012 - Az.: I-4 U 169/11
Leitsatz:

Zur rechtlichen Einstufung des Online-Hinweises "Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt"

Landgericht Trier, Urteil v. 24.03.2016 - Az.: 7 HK O 58/15
Leitsatz:

Lebensmittel, die nicht aus tierischer Milch erzeugt werden, dürfen weder als "Käse" noch als "Cheese" bezeichnet werden.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.05.2013 - Az.: I ZB 25/12
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzungen durch Teilnahme an Internet-Musiktauschbörsen: Antrag auf Auskunftserteilung seitens des Providers über den Namen und Anschrift von Internet-Nutzern aufgrund deren dynamischer IP-Adressen in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzungen

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.05.2013 - Az.: I ZB 44/12
Leitsatz:

Urheberrechtsverletzung im Internet: Anspruch auf Mitteilung von Verkehrsdaten durch Provider

Amtsgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 24.03.2016 - Az.: 32 C 3377/15 (72)
Leitsatz:

Haftung des Konto-Inhabers bei Phishing-Mails

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 06.02.2013 - Az.: I ZR 67/12
Leitsatz:

Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch die Annahme lizenzvertraglicher Bindung; beschreibende Verwendung der Bezeichnung einer Therapieform