Urteile neu online gestellt

Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.11.2015 - Az.: 324 O 90/15
Leitsatz:

Verbreitung von E-Mails ist Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.02.2014 - Az.: I ZR 72/08
Leitsatz:

Arzneimittelrecht: Geltung der deutschen Vorschriften über den Apothekenabgabepreis beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel im Inland durch EU-ausländische Versandapotheken; Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Klärung einer zweifelhaften Recht

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.10.2013 - Az.: I ZR 99/12
Leitsatz:

Revisionsverfahren zur markenrechtlichen Zulässigkeit des Umpackens parallelimportierter Arzneimittel

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.02.2014 - Az.: I ZR 119/09
Leitsatz:

Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische Versandhandelsapotheke: Sachlicher Grund für die Erhebung gesonderter Klagen; Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.02.2014 - Az.: I ZR 120/09
Leitsatz:

Unterlassungsklage bei Wettbewerbsverstoß durch ausländische Versandhandelsapotheke: Sachlicher Grund für die Erhebung gesonderter Klagen; Wegfall der Wiederholungsgefahr ohne Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.03.2014 - Az.: 5 StR 18/14
Leitsatz:

Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.11.2013 - Az.: I ZR 10/13
Leitsatz:

Verwendung der Behauptung "zur traditionellen Entschlackung" bei der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels

Bundesgerichtshof, Urteil v. 24.09.2013 - Az.: I ZR 64/11
Leitsatz:

Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei Störung der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage durch bundesweite Werbung eines von zwei an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmens

Bundesgerichtshof, Urteil v. 06.02.2014 - Az.: I ZR 2/11
Leitsatz:

1. Bei § 10 LPresseG BW handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
2. Die Anwendung des § 10 LPresseG BW setzt nicht voraus, dass der Verleger eines periodischen Druckwerks für eine bestimmte Veröffentlichung ein Entgelt erhalten hat. Der für § 10 LPresseG BW erforderliche Zusammenhang zwischen Finanzierung und Veröffentlichung ist vielmehr auch dann gegeben, wenn ein Unternehmer an den Verleger vorab ein Entgelt zahlt, damit seine in einen redaktionellen Beitrag gekleidete Werbung in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen veröffentlicht wird.

Landgericht München_I, Urteil v. 31.07.2015 - Az.: 4 HK O 21172/14
Leitsatz:

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