Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.07.2015 - Az.: 1 StR 16/15
- Leitsatz:
Strafverfahren u.a. wegen Ausspähens von Daten, Datenveränderung und Computerbetrugs: Notwendige tatrichterliche Feststellungen beim Ausspähen von Daten mittels eines Schadprogrammes zum Zweck der Bitcoin-Generierung
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 03.09.2015 - Az.: 1 StR 255/15
- Leitsatz:
Konkurrenzverhältnisse beim Sich-Verschaffen von kinder- und jugendpornografischen Schriften durch Herunterladen aus dem Internet
- Landgericht Augsburg, Beschluss v. 31.05.2016 - Az.: Au 7 E 16.251
- Leitsatz:
Online-Blog hat keinen Auskunftsanspruch gegen Staatsanwaltschaft
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 10.12.2015 - Az.: 11 O 238/15
- Leitsatz:
iOS-AdbBlocker "Blockr" rechtmäßig
- Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 27.04.2016 - Az.: 2 B 117/15
- Leitsatz:
Auch nach § 13 Abs. 2 BBesG in der bis zum 30. Juni 2009 geltenden Bekanntmachung der Neufassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020) kann eine Ausgleichszulage nicht gewährt werden, wenn der dienstliche Grund für den Wechsel der Verwendung auf ein allein vom Beamten zu verantwortendes Fehlverhalten zurückgeht.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.07.2015 - Az.: 4 StR 219/15
- Leitsatz:
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbotenes Einwirken auf Kinder mit Schriften durch Übergabe einer Einladung zum gemeinsamen Masturbieren; versuchtes Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.06.2015 - Az.: 1 StR 368/14
- Leitsatz:
Unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten: Verfall des gesamten aus der Tat erlangten Vermögensvorteils bei Verstoß gegen das Verbot des Aufstellens von Geldausgabeautomaten in Spielhallen
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 05.03.2015 - Az.: I ZR 128/14
- Leitsatz:
Urheberrechtsschutz: Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Vervielfältigungsstücken eines Computerprogramms
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.01.2016 - Az.: I ZR 252/14
- Leitsatz:
1. Die Unternehmereigenschaft im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG ist abstrakt zu bestimmen; es kommt nicht darauf an, ob der Anspruchssteller selbst konkret geschäftliche Handlungen der Art vornimmt wie derjenige, dessen Handeln er lauterkeitsrechtlich beanstandet.
2. Der Grundsatz, dass Hersteller von Waren im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu Einzelhändlern stehen, die gleichartige Waren an Verbraucher verkaufen, erfährt keine Einschränkung für Produkte, die ausschließlich über eigene Tochtergesellschaften vertrieben werden.
3. Wer im Internet mit "garantiert echten Meinungen" wirbt, muss deutlich darüber aufklären, dass ein zwischen Unternehmen und Kunden vorgesehenes Schlichtungsverfahren die Berücksichtigung negativer und neutraler Anbieterbewertungen einschränken kann. - Landgericht Münster, Urteil v. 20.11.2015 - Az.: 023 O 55/15
- Leitsatz:
Irreführende Werbung eines Augenarztes durch Aussage "Augenabteilung am St. G"

