Urteile neu online gestellt

Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.12.2014 - Az.: 28 W (pat) 513/12
Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.09.2014 - Az.: 26 W (pat) 544/13
Landgericht Freiburg, Urteil v. 20.06.2016 - Az.: 12 O 137/15 KfH
Leitsatz:

Die Internetwerbung eines Hotels mit 4 goldenen Sternen (hier: 4 goldene Sternen, die auf einer ovalen Kurve liegen) ist nicht immer wettbewerbswidrig.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 14.07.2015 - Az.: 5 W 46/15
Leitsatz:

Streitwert bei unerlaubter Fotonutzung auf Internetseite eines Kinderchores

Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.01.2016 - Az.: I ZR 274/14
Leitsatz:

Ein Krankenversicherer behindert einen Versicherungsmakler, der an ihn im Hinblick auf einen Tarifwechsel eines Versicherungsnehmers ein unzumutbares und damit unzulässiges Korrespondenzverlangen gestellt hat, nicht dadurch gezielt in unlauterer Weise, dass er im Hinblick auf dieses Korrespondenzverlangen an den Versicherungsnehmer mit dem Hinweis herantritt, dass im Rahmen des bestehenden Versicherungsverhältnisses die laufende Beratung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer einschließlich der Beratung über einen Tarifwechsel kostenfrei erfolgt.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 01.10.2015 - Az.: 3 StR 102/15
Leitsatz:

Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs und gewerbsmäßigen Bandenbetrugs: Vermögenschaden bei Erlöschen der Zahlungspflicht des Getäuschten durch täuschungsbedingt erwirkte Zahlung; täuschungsbedingter Irrtum des Verfügenden

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.10.2015 - Az.: III ZR 36/15
Leitsatz:

Verfahren nach dem UKlaG: Bemessung der Beschwer des im Unterlassungsprozess unterlegenen Verwenders

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: I ZR 107/14
Leitsatz:

1. Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.
2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 10.12.2015 - Az.: I ZR 177/14
Leitsatz:

1. Enthält ein Familienname die Adelsbezeichnung „von“ als Namensbestandteil (hier „von Borsig“), kann ein Namensgebrauch im Sinne von § 12 BGB vorliegen, wenn allein der normal kennzeichnungskräftige und damit wesentliche Bestandteil des vollständigen Familiennamens (hier „Borsig“) gebraucht und das Adelsprädikat „von“ weggelassen wird (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Januar 1953, IV ZR 76/52, BGHZ 8, 318, 320).
2. Die Hinzufügung einer Vornamensinitiale genügt in der Regel nicht, eine Kennzeichnung von einer anderen unterscheidbar erscheinen zu lassen, wenn letztere den identischen, normal kennzeichnungskräftigen Bestandteil des Familiennamens enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 28. Februar 1991, I ZR 110/89, GRUR 1991, 475, 477 = WRP 1991, 477 - Caren Pfleger).
3. Eine namensmäßige Zuordnungsverwirrung im Sinne von § 12 BGB kann vorliegen, wenn im Verkehr der falsche Eindruck entstehen kann, der engste lebende Nachfahre einer Familie habe dem Benutzer ein Recht zur Verwendung des Familiennamens unter Hinzufügung des Vornamens eines verstorbenen Familienangehörigen erteilt (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Januar 1953, IV ZR 76/52, BGHZ 8, 318, 320 f.).

Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.04.2016 - Az.: I ZR 82/14
Leitsatz:

Auf § 12 Satz 1 BGB gestützte Ansprüche eines Namensträgers (hier: ProfitBricks GmbH), die gegen den Inhaber von Domainnamen mit auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level-Domains (hier: profitbricks.es und profitbricks.us) gerichtet sind, setzen die Feststellung voraus, dass konkrete schutzwürdige Interessen des Namensträgers an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt werden.