Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 11.02.2016 - Az.: 4 U 40/15
Leitsatz:

Angemessener Vergütung eines Zeitungsfotografen

Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 22.04.2016 - Az.: 2 U 738/14
Leitsatz:

Musik-Wiedergabe auf Wahlkampfveranstaltung kann Urheberrechtsverletzung sein

Bundesgerichtshof, Urteil v. 10.03.2016 - Az.: I ZR 138/13
Leitsatz:

Geografischen Daten, die von einem Dritten aus einer topografischen Landkarte herausgelöst werden, um eine andere Landkarte herzustellen und zu vermarkten, stellen unabhängige Elemente einer Datenbank im Sinne von § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar, da sie den Kunden des die Daten verwertenden Unternehmers nach ihrer Herauslösung sachdienliche Informationen liefern. Auf die Zweckbestimmung von topografischen Landkarten sowie ihren vom typischen Nutzer zu erwartenden Gebrauch kommt es für die Beurteilung der Unabhängigkeit der Elemente nicht an (im Anschluss an EuGH, 29. Oktober 2015, C-490/14, GRUR 2015, 1187 Rn. 25 f. - Freistaat Bayern/Verlag Esterbauer GmbH).

Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 14.07.2010 - Az.: 7 ABR 80/08
Leitsatz:

Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.01.2016 - Az.: I ZR 202/14
Leitsatz:

1. Titelschutzfähige Werke im Sinne von § 5 Abs. 3 MarkenG können auch Apps für Mobilgeräte sowie Informationsangebote im Internet sein.
2. Der Bezeichnung "wetter.de" kommt keine für einen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 1 und Abs. 3 MarkenG hinreichende originäre Unterscheidungskraft für eine App und eine Internetseite zu, auf der ortsspezifisch aufbereitete Wetterdaten und weitere Informationen in Bezug auf das Thema Wetter zum Abruf bereitgehalten werden.
3. Die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Zeitungs- und Zeitschriftentitel geltenden geringen Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werktiteln können auf Apps für Mobilgeräte und auf Internetangebote, die nicht auch als Printversion erhältlich sind, nicht angewendet werden, weil es (bislang) an einer entsprechenden Verkehrsgewöhnung an die Benutzung von Gattungsbezeichnungen in diesen Bereichen fehlt.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.02.2016 - Az.: I ZR 181/14
Leitsatz:

1. Die Bestimmung des Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 stellt eine dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar.
2. Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Fernsehgerätemodells muss nach Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden. Vielmehr genügt es grundsätzlich, wenn die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.01.2016 - Az.: I ZR 65/14
Leitsatz:

1. Einladungs-E-Mails, die der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet an Empfänger sendet, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind und in den Erhalt der E-Mails nicht ausdrücklich eingewilligt haben, stellen eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.
2. Der Anspruchsinhaber muss sich im Rahmen der Verjährung das geschäftlich erlangte Wissen einer Person, die er mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere mit der Betreuung und Verfolgung des in Frage stehenden Anspruchs in eigener Verantwortung betraut hat (sog. Wissensvertreter), in analoger Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.
3. Die Zurechnung privater Kenntnisse des Wissensvertreters findet nicht statt, sofern nicht ausnahmsweise der Anspruchsinhaber aus Gründen des Verkehrsschutzes zur Organisation eines innerbetrieblichen Informationsaustauschs verpflichtet ist, der auch privat erlangtes Wissen umfasst.
4. Einem Verbraucherverband im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG ist das privat erlangte Wissen seiner Mitarbeiter über Wettbewerbsverstöße Dritter nicht analog § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen.
5. Täuscht der Anbieter eines sozialen Netzwerks im Internet die Nutzer im Rahmen des Registrierungsvorgangs über Art und Umfang der mit dem Import von Kontaktdaten verbundenen Datennutzung, so handelt es sich um eine im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG wettbewerblich relevante Irreführung.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 23.06.2016 - Az.: 6 W 60/16
Leitsatz:

Zeit zur Umsetzung eines Verfügungsverbots für einen TV-Sport

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.01.2016 - Az.: 11 U 17/15
Leitsatz:

Schadensersatz bei unerlaubter Nutzung von Fotos aus dem Modebereich

Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 17.03.2010 - Az.: 7 ABR 95/08
Leitsatz:

1. Von dem in § 74 Abs. 2 Satz 3 BetrVG normierten Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb werden Äußerungen allgemeinpolitischer Art ohne Bezug zu einer Partei nicht erfasst.

2. Verstöße des Betriebsrats gegen das Verbot parteipolitischer Betätigung begründen keinen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat.