Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 27.09.2012 - Az.: 29 U 1682/12
- Leitsatz:
Check-E-Mail ist bereits unerlaubte Werbe-Nachricht
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 23.01.2017 - Az.: 21 U 4747/15
- Leitsatz:
Verwirkung von Vertragsstrafen durch Zusendung von Spam-Mails
- Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 12.12.2016 - Az.: 5/12 Kls - 7430 Js 244607/14 (5/16)
- Leitsatz:
Eine strafbare Markenverletzung kann bereits durch die Beifügung von Echtheitszertifikaten bei Datenträgern vorliegen. Eine körperliche Verbindung ist nicht notwendig, es reicht bereits eine neue Zusammenstellung aus.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 02.02.2017 - Az.: 6 U 151/16
- Leitsatz:
Zur Frage, ab wann bei einer generischen Domain eine Markenverletzung vorliegt
- Landgericht Köln, Urteil v. 12.01.2017 - Az.: 14 O 353/15
- Leitsatz:
Zur urheberrechtswidrigen Übernahme von Inhalten bei ePapers
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 07.02.2017 - Az.: 4 U 1419/16
- Leitsatz:
Grundsätzlich führt ein bloßes Teilen bei Facebook noch nicht zu einem Zueigenmachen fremder Inhalte. Ein Zueigenmachen liegt jedoch dann nur, wenn er die geteilten Inhalte positiv kommentiert werden oder in sonstiger Weise zum Ausdruck gebracht wird, dass der Teilende sich mit ihnen identifiziert.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 03.11.2016 - Az.: I ZR 227/14
- Leitsatz:
1. Die Werbung mit der Angabe "Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität" für eine Brille, vor deren Tragen im Straßenverkehr gewarnt werden muss, ist irreführend im Sinne von § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3 Buchst. a HWG.
2. Die Bezeichnung einer solchen Brille als "hochwertig" kann je nach den Umständen eine Werbeaussage ohne Informationsgehalt darstellen, bei der es sich bereits nicht um eine Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG handelt.
3. Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Schädigung sind bei § 4 Abs. 1 Nr. 1 MPG umso geringer anzusetzen, je schwerwiegender sich die eintretende Gefahr auswirken kann. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 30.06.2016 - Az.: 5 U 58/13
- Leitsatz:
Löschungsanspruch gegen negative Bewertungen bei einem Online-Bewertungsportal für Hotels
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.01.2017 - Az.: I ZR 258/15
- Leitsatz:
1. Farbige Motivkontaktlinsen ohne Sehstärke fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 3. September 2015, C-321/14, GRUR Int. 2015, 978 Rn. 15 bis 27 - Colena/Karnevalservice Bastian).
2. Die in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ProdSG geregelte Pflicht zur Angabe des Namens und der Kontaktanschrift trifft allein den Hersteller, seinen Bevollmächtigten und den Einführer, nicht dagegen Händler.
3. Die in § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 ProdSG enthaltenen Bestimmungen dienen dem Schutz der Verbraucher, die davor bewahrt werden sollen, mit unsicheren Produkten in Berührung zu kommen, und stellen damit Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar.
4. Die aus § 6 Abs. 5 Satz 1 ProdSG folgende Verpflichtung des Händlers, dazu beizutragen, dass nur sichere Verbraucherprodukte auf dem Markt bereitgestellt werden, umfasst auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass die von ihm angebotenen Verbraucherprodukte mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Herstellers versehen sind.
5. Ein Verstoß gegen § 6 Abs. 5 Satz 1 ProdSG ist regelmäßig geeignet, die Interessen der Verbraucher im Sinne von § 3a UWG spürbar zu beeinträchtigen. - Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.02.2017 - Az.: 5 O 400/16
- Leitsatz:
Unerlaubte Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte ist Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

