Urteile neu online gestellt
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 26.01.2016 - Az.: 312 O 482/15
- Leitsatz:
Verlinkung bei Angabe der wesentlichen Warenmerkmale nicht ausreichend
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.02.2017 - Az.: 310 O 221/14
- Leitsatz:
Schadensersatz bei illegalem Live-Streaming von PayTV-Angeboten
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 06.04.2017 - Az.: 29 U 3139/16
- Leitsatz:
Online-Portal Check24 muss über Maklertätigkeit aufklären
- Landgericht Hagen, Urteil v. 13.09.2017 - Az.: 23 O 30/17
- Leitsatz:
Unzulässige Schleichwerbung auf Instagram
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 05.09.2017 - Az.: 4 U 682/17
- Leitsatz:
Nehmen Meinungsäußerungen in einem sozialen Netzwerk die Züge einer Privatfehde an, so spricht vieles für eine unzulässige Schmähkritik.
- Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 17.10.2017 - Az.: C-194/16
- Leitsatz:
1. Art. 7 Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine juristische Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, Klage auf Richtigstellung der Angaben, auf Verpflichtung zur Entfernung der Kommentare und auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens bei den Gerichten des Mitgliedstaats erheben kann, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet.
Übt die betreffende juristische Person den größten Teil ihrer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihres satzungsmäßigen Sitzes aus, kann sie den mutmaßlichen Urheber der Verletzung unter Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs in diesem anderen Mitgliedstaat verklagen.
2. Art. 7 Nr. 2 der Verordnung Nr. 1215/2012 ist dahin auszulegen, dass eine Person, deren Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung unrichtiger Angaben über sie im Internet und durch das Unterlassen der Entfernung sie betreffender Kommentare verletzt worden sein sollen, nicht vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die im Internet veröffentlichten Informationen zugänglich sind oder waren, eine Klage auf Richtigstellung der Angaben und Entfernung der Kommentare erheben kann. - Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 08.06.2017 - Az.: 13 U 53/17
- Leitsatz:
Hashtag "#ad" für Kennzeichnung von gesponsertem Instagram-Beitrag nicht ausreichend
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.09.2017 - Az.: I-20 U 79/17
- Leitsatz:
Wer einen Abmahnkosten-Disclaimer auf der Webseite platziert, verliert den eigenen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten
- Landgericht Frankfurt_am, Urteil v. 28.09.2017 - Az.: 3-10 O 16/17
- Leitsatz:
IKEA verstößt gegen das ElektroG
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 11.05.2017 - Az.: I ZR 147/16
- Leitsatz:
NDP darf "Höhner"-Musikwerke nicht auf Wahlkampfveranstaltungen spielen

