Urteile neu online gestellt
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2017 - Az.: 327 O 148/16
- Leitsatz:
Verarbeitung von Patientendaten ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverstoß
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.07.2017 - Az.: I ZR 193/16
- Leitsatz:
Fallen Netzbetreiber und Endkundenanbieter auseinander, so betrifft allein die vom Netzbetreiber erteilte Auskunft über die Zuordnung der dynamischen IP-Adresse zu einer für den Endkundenanbieter vergebenen Benutzerkennung und nicht die Auskunft des Endkundenanbieters über Namen und Anschrift des Inhabers des der Benutzerkennung zugeordneten Anschlusses die Verwendung von Verkehrsdaten im Sinne des § 101 Abs. 9 UrhG.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.09.2017 - Az.: I ZR 11/16
- Leitsatz:
Bietet der Betreiber einer Internetseite eine Suchfunktion in Form eines elektronischen Verweises (Links) auf eine Suchmaschine an, mit der Besucher seiner Internetseite durch die Eingabe von Suchbegriffen in eine Suchmaske von der Suchmaschine gespeicherte Vorschaubilder urheberrechtlich geschützter Fotografien anzeigen lassen können, stellt dies eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 2 UrhG dar, wenn die von der Suchmaschine gefundenen Fotografien ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers im Internet eingestellt waren und der Anbieter der Suchfunktion vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers wusste oder vernünftigerweise wissen musste. Auch wenn der Anbieter der Suchfunktion mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, besteht keine Vermutung, dass er vom Fehlen der Erlaubnis des Rechtsinhabers Kenntnis hatte.
- Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil v. 12.12.2017 - Az.: 2 A 662/17
- Leitsatz:
Zur Zulässigkeit einer Videoüberwachung in einer Apotheke
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.11.2017 - Az.: 327 O 301/17
- Leitsatz:
Informationspflichten beim Verkauf gebrauchter Software
- Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.10.2017 - Az.: 2-03 O 352/16
- Leitsatz:
Schutzbedürftigkeit auch dann, wenn Foto selbst auf Facebook gepostet wird?
- Amtsgericht Plettenberg, Urteil v. 23.10.2017 - Az.: 1 C 219/17
- Leitsatz:
Rechtliche Bewertung der Amazon-Bestellbestätigung
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 30.11.2017 - Az.: I-4 U 88/17
- Leitsatz:
1. Unterschiedliche Firmenangaben in der Widerrufsbelehrung einerseits und im Muster-Widerrufsformular anderserseits stellen eine Irreführung des Verbrauchers dar.
2. Auch wenn Amazon möglicherweise einen einfacheren und komplikationsloseren Weg zur Rückabwicklung eines Vertrages zur Verfügung stellt, entbindet dies einen Marketplace-Verkäufer nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 27.07.2017 - Az.: I ZR 153/16
- Leitsatz:
1. Bei der Prüfung, ob Informationen vorenthalten werden, kommt es auf Maßnahmen, die der Gewerbetreibende getroffen hat, um den Verbrauchern die Informationen anderweitig zur Verfügung zu stellen, nur an, wenn das für die Werbung benutzte Kommunikationsmedium räumliche oder zeitliche Beschränkungen für die erforderlichen Angaben aufweist.
2. Die Bedingungen der Inanspruchnahme von Preisnachlässen sind auch im nichtelektronischen Geschäftsverkehr wesentliche Informationen im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG.
3. Bei einer auf ein Warensortiment bezogenen Preiswerbung sind die Angaben zu den von der Aktion ausgeschlossenen Waren und Lieferanten schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst zu machen, sofern räumliche oder zeitliche Beschränkungen dieses Kommunikationsmediums nicht entgegenstehen. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 24.08.2016 - Az.: VIII ZR 100/15
- Leitsatz:
1. Das auf der eBay-Internetplattform mit Eröffnung der Auktion erklärte Angebot eines Anbieters ist sowohl nach § 145 BGB als auch nach den zur Erläuterung des Vertragsschlussvorgangs aufgestellten eBay-Bedingungen darauf angelegt, "einem anderen" als dem Anbieter die Schließung eines Vertrages anzutragen. Das Angebot kann deshalb nur durch einen vom Anbieter personenverschiedenen Bieter angenommen werden.
2. Das über ein zweites Mitgliedskonto unzulässig auf ein eigenes Angebot abgegebene Gebot eines Anbieters ist unwirksam und bleibt in der Reihe der abgegebenen Gebote unberücksichtigt. Ein regulärer Bieter muss es deshalb auch nicht übertreffen, um Meistbietender zu werden oder zu bleiben.
3. § 156 BGB findet auf eBay-Auktionen keine Anwendung (Bestätigung der Senatsurteile vom 7. November 2001, VIII ZR 13/01, BGHZ 149, 129, und vom 3. November 2004, VIII ZR 375/03, WM 2004, 2457).

