Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.02.2018 - Az.: III ZR 196/17
Leitsatz:

1. Es widerspricht den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG nicht, wenn sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Einwilligung eines Verbrauchers in die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken auf mehrere Werbekanäle bezieht. Eine eigene Einwilligungserklärung für jeden Werbekanal ist nicht erforderlich.


2. Die Einwilligungsklausel


"Ich möchte künftig über neue Angebote und Services der T. GmbH per E-Mail, Telefon, SMS oder MMS persönlich informiert und beraten werden. Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten aus meinen Verträgen mit der T. GmbH von dieser bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Beendigung des jeweiligen Vertrages folgt, zur individuellen Kundenberatung verwendet werden. Meine Vertragsdaten sind die bei der T. GmbH zur Vertragserfüllung (Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung, Abrechnung von Entgelten) erforderlichen und freiwillig abgegebenen Daten."


ist wirksam

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 21.12.2017 - Az.: 16 U 72/17
Leitsatz:

Forum-Betreiber haftet als Störer nur bei positiver Kenntnis der Rechtsverletzungen

Landgericht Hamburg, Urteil v. 22.03.2017 - Az.: 308 O 480/16
Leitsatz:

PayPal muss Namen von Urheberrechtsverletzern mitteilen

Oberlandesgericht München, Urteil v. 07.12.2017 - Az.: 29 U 2233/17
Leitsatz:

Bauernhofolympiade ist kein Verstoß gegen das OlympSchG

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 21.12.2017 - Az.: 2-03 O 130/17
Leitsatz:

Aktaufnahmen im Playboy lassen anderweitige Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht entfallen

Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss v. 05.01.2018 - Az.: 7 ZB 18.31
Leitsatz:

Durch Verlinkung kann sich Webseitenbetreiber verbotene Inhalte der verlinkten Website zu Eigen machen

Bundesgerichtshof, Urteil v. 11.10.2017 - Az.: I ZR 78/16
Leitsatz:

1. Ein Gericht entscheidet unter Verstoß gegen die im Zivilprozess geltende Dispositionsmaxime, wenn es seinem Urteilsausspruch über einen auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag einen Irreführungsaspekt zugrunde legt, den der Kläger nicht schlüssig vorgetragen hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016, I ZR 241/15, GRUR 2017, 295 - Entertain).
2. Die Annahme einer Täuschung über die Füllmenge des Produkts durch die Gestaltung der Größe der Umverpackung ("Mogelpackung") hängt davon ab, ob der Verkehr nach den Umständen des Einzelfalls im Hinblick auf das konkret in Rede stehende Produkt die Vorstellung hat, dass die Größe der Verpackung in einem angemessenen Verhältnis zur Menge des darin enthaltenen Produkts steht.
3. Für die Fragen, welchen Grad seiner Aufmerksamkeit der Verbraucher einem Produkt entgegenbringt und ob er nicht nur die Schauseite der Aufmachung, sondern ebenfalls die an anderer Stelle angebrachten näheren Angaben wahrnehmen wird, ist von Bedeutung, ob er seine Kaufentscheidung regelmäßig auch von der Zusammensetzung abhängig machen wird. Davon ist für eine Creme für die Gesichtspflege regelmäßig auszugehen.

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil v. 24.05.2011 - Az.: 1 K 133.10
Leitsatz:

Keine zwingende Verschlüsselungspflicht bei Versendung von personenbezogenen Daten per E-Mail, wenn Betroffener eingewilligt hat

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 24.02.2018 - Az.: 13 U 165/16
Leitsatz:

Verkauf von Adressdaten durch Insolvenzverwalter an Dritten mangels Einwilligung unwirksam

Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.01.2018 - Az.: 324 O 63/17
Leitsatz:

Gastronomiebetrieb hat Löschungsanspruch gegen Google wegen Sterne-Bewertung