Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.03.2018 - Az.: I ZR 264/16
Leitsatz:

1. Eine Handwerksinnung kann sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG berufen, soweit sie nicht in ihrer Funktion als Teil der öffentlichen Verwaltung, sondern als Vertreterin der berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder betroffen ist.
2. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts muss eine Handwerksinnung bei kritischen Äußerungen das Gebot der Sachlichkeit und Neutralität sowohl in inhaltlicher Hinsicht als auch bei den gewählten Formulierungen wahren. Nimmt sie allerdings berufsständische und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahr, geht damit eine Lockerung des Sachlichkeitsgebots einher.

Landgericht Oldenburg, Urteil v. 02.03.2018 - Az.: 12 O 1857/17
Leitsatz:

Kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Sternebewertung durch booking.com, holidaycheck.de oder tripadvisor.de

Landgericht Bochum, Urteil v. 26.07.2016 - Az.: I-17 O 17/16
Leitsatz:

Für gewerbliche eBay-Kleinanzeigen gilt das normale fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht

Landgericht Dessau-Rosslau, Urteil v. 28.03.2018 - Az.: 3 O 29/18
Leitsatz:

Verarbeitung von Gesundheitsdaten bei Amazon setzt ausdrückliche Einwilligung voraus

Oberlandesgericht München, Urteil v. 15.03.2018 - Az.: 29 U 2137/17
Leitsatz:

Online-Reiseportal weg.de kann nicht vollständig Haftung ausschließen

Oberlandesgerichts Frankfurt_aM, Urteil v. 07.03.2018 - Az.: 6 U 180/17
Leitsatz:

Wettbewerbswidrige Irreführung durch Benutzung eines markenrechtlichen Kennzeichens

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 28.02.2018 - Az.: 6 W 14/18
Leitsatz:

Wettbewerbswidrige Rufausbeutung durch Nachahmung

Landgericht München_I, Urteil v. 01.03.2018 - Az.: 12 O 730/17
Leitsatz:

Amazon Dash Button ist wettbewerbswidrig

Landgericht Köln, Urteil v. 05.03.2018 - Az.: 31 O 379/17
Leitsatz:

Irreführendes Greenwashing bei Online-Werbung

Amtsgericht Nuernberg, Urteil v. 30.06.2017 - Az.: 22 C 235/17
Leitsatz:

Werbewidersprüche über Werbestopper.de