Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.06.2016 - Az.: I ZR 241/14
- Leitsatz:
1. Bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG sind im Einzelfall Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden (Fortführung von BGH, 24. Januar 2013, I ZR 60/11, GRUR 2013, 397 Rn. 44 - Peek & Cloppenburg III und BGH, 15. August 2013, I ZR 188/11, BGHZ 198, 159 Rn. 64 - Hard Rock Cafe).
2. Scheidet aufgrund des das gesamte Kennzeichenrecht beherrschenden Prioritätsgrundsatzes ein zeichenrechtlicher Anspruch wegen Verwechslungsgefahr aus, kann sich der Inhaber des prioritätsjüngeren Kennzeichenrechts grundsätzlich nicht mit Erfolg auf den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft stützen.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 12.07.2016 - Az.: KZR 69/14
- Leitsatz:
Unterlassungsanspruch eines Unternehmens gegen ein namensgleiches Unternehmen wegen gebietsübergreifender Werbung
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 30.08.2016 - Az.: 4 StR 194/16
- Leitsatz:
Computerbetrug und Verrat von Betriebsgeheimnissen
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 15.09.2016 - Az.: I ZR 24/16
- Leitsatz:
Streitwert bei wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: 406 HKO 27/18
- Leitsatz:
Otto's Burger verletzt nicht Markenrechte von Otto
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 15.02.2018 - Az.: 2 U 96/17
- Leitsatz:
Keine Grundpreisangabe-Pflicht bei eBay-Galerieansicht
- Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 10.07.2018 - Az.: 4 U 381/18
- Leitsatz:
Kein Abwehranspruch aus dem KUG bei bloßem Herstellen einer Fotografie
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 08.08.2018 - Az.: 4 W 577/18
- Leitsatz:
Eine Klausel, die eine "Hassrede" auf der Facebook-Plattform untersagt und hierunter auch Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle zur Schmähkritik und außerhalb von § 1 Abs. 2 NetzDG versteht, ist nicht überraschend und damit rechtmäßig
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 24.07.2018 - Az.: 13 U 158/1
- Leitsatz:
Zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 03.11.2016 - Az.: I ZR 107/14
- Leitsatz:
1. Die Schadensregulierung im Auftrag des Versicherers gehört im Regelfall nicht als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers.
2. Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich.

