Urteile neu online gestellt

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 19.02.2015 - Az.: 8 AZR 1011/13
Leitsatz:

Videoaufnahme eines Arbeitnehmers

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 29.10.2015 - Az.: 1 B 32/15
Leitsatz:

Personenbezogene Daten von Behördenmitarbeitern und informationelles Selbstbestimmungsrecht

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 01.08.2018 - Az.: 6 W 53/18
Leitsatz:

Informationspflichten des Unterlassungsschuldners bei Werbeaussage-Verbot

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 22.02.2016 - Az.: II ZR 48/15
Leitsatz:

Gesellschaftsrechtlicher Anspruch der Treugeber auf Auskunft über Namen und Anschriften weiterer Treugeber

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 12.04.2016 - Az.: VI ZB 48/14
Leitsatz:

Zur Beschwer des Beklagten, der zum Widerruf eines von ihm veranlassten Negativeintrags bei der Schufa, zur Mitteilung an die Schufa, dass derjenige Zustand auch im Hinblick auf die Berechnung von Scorewerten wiederhergestellt werden soll, als habe es den Negativeintrag nicht gegeben, und zur Unterlassung der Mitteilung offener Forderungen entsprechend dem streitgegenständlichen Negativeintrag verurteilt worden ist.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 22.09.2016 - Az.: 2 AZR 848/15
Leitsatz:

Die Verwertung eines "Zufallsfundes" aus einer gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 17.11.2016 - Az.: 2 AZR 730/15
Leitsatz:

Pflicht zur Teilnahme an einem elektronischen Warn- und Berichtssystem

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 29.06.2017 - Az.: 2 AZR 597/16
Leitsatz:

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 27.07.2017 - Az.: 2 AZR 812/16
Leitsatz:

Beruft eine Stelle, die der Bestellpflicht nach § 4f Abs. 1 BDSG unterliegt, mehrere interne Datenschutzbeauftragte, können diese alle Sonderkündigungsschutz gemäß § 4f Abs. 3 Satz 5, 6 BDSG erwerben.

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 27.07.2017 - Az.: 2 AZR 681/16
Leitsatz:

Der Einsatz eines Software-Keyloggers ist nicht nach § 32 Abs. 1 BDSG erlaubt, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht.