Urteile neu online gestellt
- Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 03.09.2018 - Az.: 2-03 O 324/18
- Leitsatz:
Ausschnitt eines Werks, das der Panoramafreiheit unterliegt
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.06.2018 - Az.: I ZR 236/16
- Leitsatz:
a) Die Verwendung einer bekannten Marke in der Domainbezeichnung eines Wiederverkäufers, der neben mit der Marke gekennzeichneten Produkten auch mit diesen kompatible Produkte anderer Hersteller vertreibt, weist zwar im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG auf die Bestimmung der Ware hin. Angesichts der dem Wiederverkäufer zur Verfügung stehenden schonenderen Möglichkeiten, auf die Kompatibilität seiner Produkte hinzuweisen, verstößt eine solche Verwendung der gegen die guten Sitten, weil sie auch dazu dient, potentielle Kunden auf das unter der Domainbezeichnung erfolgende Warenangebot aufmerksam zu machen, und sie somit für Werbezwecke eingesetzt wird, die über die mit der notwendigen Leistungsbestimmung einhergehende Werbewirkung hinausgehen.
b) Macht sich der Wiederverkäufer durch die Verwendung der bekannten Marke im Rahmen der Domainbezeichnung die aus deren Bekanntheit folgende Werbewirkung bei der Anpreisung seines Online-Shops in einer Weise zunutze, die das für den Hinweis auf den Vertrieb von Markenwaren erforderliche Maß übersteigt, so liegt hierin eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Klagemarke, die den Markeninhaber gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG berechtigt, sich der Markenverwendung zu widersetzen.
c) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Marke auf einer Internetseite, auf der neben mit dieser Marke gekennzeichneten Produkten auch Konkurrenzprodukte angeboten werden, ist der für eine Erschöpfung im Sinne des § 24 Abs. 1 MarkenG erforderliche Produktbezug gegeben. Der Markeninhaber kann sich allerdings gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG einer irreführenden Verwendung widersetzen, mittels derer Kunden zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden oder eine wirtschaftliche Verbindung mit dem Markeninhaber suggeriert wird.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.09.2018 - Az.: I ZR 187/17
- Leitsatz:
Keine Anwendbarkeit der MFM-Empfehlungen bei nicht-professionellen Fotografen
- Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss v. 13.09.2018 - Az.: 2 TaBV 5/18
- Leitsatz:
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats an Twitter-Account einer Firma
- Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil v. 26.04.2018 - Az.: I ZR 248/16
- Leitsatz:
1. Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG liegt grundsätzlich vor, wenn mit einer Vielzahl von Abmahnungen ein im Verhältnis zum Jahresgewinn des Abmahnenden existenzbedrohender Verfolgungsaufwand verbunden ist, und für ihn an der Rechtsverfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse besteht.
2. Bei der für die Prüfung einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen gegenüber Händlern erforderlichen Gesamtbetrachtung der maßgeblichen Umstände kann zu berücksichtigen sein, dass der Abmahnende wegen der von ihm beanstandeten Werbeaussagen bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller erwirkt hat.
3. Fehlt jedes wirtschaftlich nennenswerte Interesse an der Rechtsverfolgung, so entfällt die Indizwirkung einer im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit sehr umfangreichen Abmahntätigkeit für einen Rechtsmissbrauch nicht dadurch, dass der Abmahnende sich zuvor bemüht hat, die Wettbewerbsverstöße ohne ausufernde Abmahntätigkeit einfach und kostengünstig abzustellen.
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 20.11.2018 - Az.: 4 W 982/18
- Leitsatz:
Zur Berechnung des Streitwerts bei einer Äußerungsklage
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.09.2018 - Az.: I ZR 71/17
- Leitsatz:
1. Für eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne aufgrund der Annahme lizenzvertraglicher Beziehungen sind über eine fast identische Nachahmung hinausgehende Hinweise auf mögliche lizenzrechtliche Verbindungen erforderlich.
2. Eine Behinderung im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG kommt beim systematischen Nachbau einer Vielzahl eigenartiger Erzeugnisse einer Mitbewerberin in Betracht.
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 27.09.2018 - Az.: 2 U 41/18
- Leitsatz:
Verbotene HWG-Werbung durch Nutzung einer Internet-Domain
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 02.08.2018 - Az.: 4 U 18/18
- Leitsatz:
Bezeichnung "Merinowolle" keine ordnungsgemäße Angaben iSd. TextilKennzVO
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 14.09.2018 - Az.: 5 U 75/18
- Leitsatz:
Abdruck eines unbestellten Annonce kann wettbewerbswidrig sein

