Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 14.02.2019 - Az.: 4 W 87/18
Leitsatz:

Zivilrechtsweg bei Streitigkeit hinsichtlich Online-Werbung einer Stadt

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 28.03.2017 - Az.: 4 U 148/16
Leitsatz:

UWG-Zuständigkeit gilt auch bei Vertragsstrafen aus UWG-Unterlassungserklärungen

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 28.03.2019 - Az.: 6 U 71/18
Leitsatz:

(Unzulässiges) Modell zur Rückerstattung gezahlter Mehrwertsteuer kein Wettbewerbsverstoß

Landgericht München_I, Urteil v. 06.02.2019 - Az.: 37 O 484/18
Leitsatz:

Online-Mitschnitt-Service für Webradios urheberrechtswidrig

Bundesgerichtshof, Urteil v. 07.03.2019 - Az.: I ZR 225/17
Leitsatz:

1. Spezifische Eigenschaften von Sporttextilien dürfen als "einfach olympiareif" beworben werden, wenn dabei keine ausdrückliche Bezugnahme auf die Olympischen Spiele oder die Olympische Bewegung in Wort oder Bild erfolgt.


2. Eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele oder der Olympischen Bewegung liegt nicht schon in jeder Verwendung, die eine Optimierung der kommerziellen Verwertung der olympischen Bezeichnungen durch die Schutzrechtsinhaber nach § 2 OlympSchG beeinträchtigen kann. Die Grenze zur unlauteren Ausnutzung wird allerdings dort überschritten, wo durch eine enge Bezugnahme auf die Olympischen Spiele deren Wertschätzung für die Bewerbung von Produkten und ihren Eigenschaften in einer Weise ausgenutzt wird, wie sie nur einem offiziellen Sponsor zusteht oder etwa einem Sportartikelhersteller, der zwar nicht Sponsor ist, dessen Produkte jedoch von Athleten bei den Olympischen Spielen verwendet werden (Fortführung von BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - I ZR 131/13, GRUR 2014, 1215, Rn.32 = WRP 2014, 1458 - Olympia-Rabatt).


3. Die Kombination nach dem Olympia-Schutzgesetz nicht geschützter sportlicher Symbole mit einer nach allgemeinem Sprachgebrauch zulässigen Benutzung olympischer Bezeichnungen für die Beschreibung von Preisen oder Produkten begründet keine unlautere Rufausnutzung im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 OlympSchG.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 14.02.2019 - Az.: I ZR 6/17
Leitsatz:

1. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten bei einer Abmahnung kann einen wichtigen Grund für die Kündigung einer auf der Abmahnung beruhenden Unterlassungsvereinbarung darstellen.


2. Bei einem aufgrund missbräuchlicher Abmahnung abgeschlossenen Unterlassungsvertrag steht der Geltendmachung von Vertragsstrafen für Verstöße, die der Schuldner vor der Kündigung des Vertrags begangen hat, der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegen.

Landgericht Stendal, Urteil v. 14.03.2019 - Az.: 31 O 43/18
Leitsatz:

Rabatte einer Versandapotheke beim Versand verschreibungspflichtiger Medikamente

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 21.03.2019 - Az.: 6 U 41/18
Leitsatz:

Kein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für Collagen-Lift Drink

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 12.02.2019 - Az.: 11 U 156/17
Leitsatz:

Auslegung eines Vertragsstrafeversprechens einer Kirchengemeinde

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.08.2018 - Az.: 312 O 89/18
Leitsatz:

Online-Portal für Flugentschädigungen bedarf einer Inkassoerlaubnis