Urteile neu online gestellt
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 23.05.2019 - Az.: 2 U 50/18
- Leitsatz:
Irreführung durch unklare Benutzung einer ISO-Zertifizierung
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 25.04.2012 - Az.: I ZR 105/10
- Leitsatz:
1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen - hier: Rätselhefte - bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen.
2. Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu bewerten.
3. Auch im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 UWG kommt eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB in Betracht.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 16.05.2012 - Az.: I ZR 74/11
- Leitsatz:
1. Die Bestimmung des § 5a Abs. 2 UWG begründet keine generelle Informationspflicht, sondern verpflichtet grundsätzlich allein zur Offenlegung solcher Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann.
2. Ein Rechtsanwalt ist weder nach § 10 Abs. 1 BORA noch nach § 5a Abs. 2 UWG verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit verwendeten Briefbögen sämtliche Standorte seiner Niederlassungen zu nennen oder durch Verwendung der Begriffe „Kanzlei“ und „Zweigstelle“ kenntlich zu machen, wo er seine Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO und wo er Zweigstellen unterhält.
3. Ein Rechtsanwalt ist nach § 10 Abs. 1 BORA nicht verpflichtet, auf den für seine anwaltliche Tätigkeit in einer Zweigstelle verwendeten Briefbögen den Standort der Kanzlei im Sinne von § 27 Abs. 1 BRAO anzugeben. Er hat nach dieser Bestimmung auf solchen Briefbögen nur die Anschrift der Zweigstelle und nicht auch die Anschrift der (Haupt-)Kanzlei anzugeben.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.05.2012 - Az.: I ZR 158/11
- Leitsatz:
Gratiszeitung mit Werbebeilage keine unzumutbare Belästigung
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 31.05.2012 - Az.: I ZR 45/11
- Leitsatz:
1. Die Frage, ob die Geltendmachung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich ist, richtet sich nicht nach § 8 Abs. 4 UWG, sondern nach § 242 BGB.
2. Die Rechtskraft der Entscheidung über den Unterlassungsanspruch hat grundsätzlich keine Bindungswirkung für die Frage, ob die Abmahnung begründet war.
3. Die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 31.05.2012 - Az.: I ZR 106/10
- Leitsatz:
Eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.06.2012 - Az.: I ZR 228/10
- Leitsatz:
Der durchschnittlich informierte Verbraucher wird regelmäßig annehmen, dass ein Unternehmen, in dessen Firma der Bestandteil "Stadtwerke" enthalten ist, zumindest mehrheitlich in kommunaler Hand ist, sofern dem entgegenstehende Hinweise in der Unternehmensbezeichnung fehlen. Als aufklärende Hinweise reichen in diesem Zusammenhang Bestandteile der geschäftlichen Bezeichnung des Unternehmens nicht aus, die der Verkehr als Phantasiebezeichnungen auffasst und denen er keinen Hinweis auf einen weiteren Gesellschafter entnimmt.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.06.2012 - Az.: I ZR 110/11
- Leitsatz:
Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Speisen, die noch zubereitet werden müssen (hier: Pizza), auch die Lieferung anderer, in Fertigpackungen verpackter Waren (hier: Bier, Wein oder Eiscreme) zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 25.09.2018 - Az.: 4 U 113
- Leitsatz:
Irreführende Werbeaussage "Wir sind Ihr neuer Mobilitätspartner..."
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 08.08.2019 - Az.: 6 W 70/19
- Leitsatz:
Wettbewerbsverstoß auch bei Abwerbeversuchen durch Anrufe auf der Mobilfunkrufnummer

