Urteile neu online gestellt

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 22.08.2019 - Az.: 6 W 64/19
Leitsatz:

Schleichwerbung durch getarnten Presseartikel

Oberlandesgericht Rostock, Urteil v. 25.09.2019 - Az.: 2 U 22/18
Leitsatz:

Irreführende Bewerbung eines Nektars als Saft

Landgericht Dresden, Urteil v. 12.11.2019 - Az.: 1a O 1056/19 EV
Leitsatz:

Sperrung eines Twitter-Accounts rechtswidrig

Landgericht München_I, Urteil v. 14.05.2019 - Az.: 33 O 1834/18
Leitsatz:

Miturheber haben Anspruch auf Zustimmung

Landgericht München_I, Urteil v. 24.09.2019 - Az.: 33 0 6578/18
Leitsatz:

Unternehmen dürfen keine Entgelte für SEPA-Überweisungen nehmen

Landgericht Köln, Urteil v. 08.10.2019 - Az.: 33 O 35/19
Leitsatz:

Vertragssoftware Smartlaw verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

Bundesgerichtshof, Urteil v. 08.10.2019 - Az.: KZR 73/17
Leitsatz:

1. Die Wettbewerbskräfte, denen sich ein auf einem zweiseitigen Markt tätiges Unternehmen zu stellen hat, das eine Dienstleistung gegenüber einer Marktseite unentgeltlich erbringt und von der anderen Marktseite Entgelte verlangt, können in der Regel nicht ohne Betrachtung beider Marktseiten und deren wechselseitiger Beeinflussung zutreffend erfasst werden.


2. Der Anbieter einer Internetnutzern unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software, die es ermöglicht, beim Abruf werbefinanzierter Internetangebote die Anzeige von Werbung zu unterdrücken, und der den Betreibern dieser Internetseiten gegen Entgelt die Freischaltung der blockierten Werbung durch Aufnahme in eine Weiße Liste anbietet, ist auf dem Markt der Eröffnung des Zugangs zu Nutzern, die seinen Werbeblocker installiert haben, marktbeherrschend, wenn die Betreiber dieser Internetseiten keine andere wirtschaftlich sinnvolle Zugangsmöglichkeit zu diesen Nutzern haben.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.09.2019 - Az.: 2-03 O 402/18
Leitsatz:

Unerlaubtes Verbreiten eines Bildes

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 22.03.2019 - Az.: 10 W 172/18
Leitsatz:

YouTube durfte Video nicht löschen

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 25.01.2018 - Az.: 3 U 122/17
Leitsatz:

Beweislast bei Einwilligung in Werbemails