Urteile neu online gestellt

Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.07.2019 - Az.: I ZR 161/18
Leitsatz:

1. Eine Irreführung liegt nicht (mehr) vor, wenn sich das Verkehrsverständnis mit der Folge geändert hat, dass die beanstandete Angabe den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.


2. Ein Gütesiegel oder Prüfzeichen wird vom Verkehr dahingehend verstanden, dass ein neutraler Dritter mit entsprechender Kompetenz die beworbene Ware nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen geprüft hat. Ein solches Zeichen bietet aus der Sicht des Verkehrs die Gewähr, dass ein mit ihm gekennzeichnetes Produkt bestimmte, für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehene Eigenschaften aufweist (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 39 = WRP 2016, 1221 - LGA tested).


3. Die Bestimmung des Verfahrens und der Prüfkriterien liegt grundsätzlich in der autonomen Entscheidung der vergebenden Stelle. Sie kann jedoch daraufhin überprüft werden, ob im Einzelfall - etwa unter Bezugnahme auf anerkannte technische Standards oder Normierungen der betroffenen Produktsparte - sachgerechte Kriterien festgelegt worden sind.


4. Die Zahlung einer angemessenen Gebühr für die Durchführung der Prüfung oder die Verleihung des Siegels steht der Neutralität der Prüfeinrichtung nicht entgegen.

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 19.11.2019 - Az.: 4 U 1471/19
Leitsatz:

Änderungen von Nutzungsbedingungen mittels Pop-Up-Fenster wirksam

Bundesgerichtshof, Urteil v. 26.11.2019 - Az.: VI ZR 12/19
Leitsatz:

1. Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens.


2. Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung.


3. Zu dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hier: Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben).

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 28.11.2019 - Az.: I ZR 43/19
Leitsatz:

Amazon Checkout: Verlinkung im Warenkorb für wesentliche Warenmerkmale nicht ausreichend

Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.10.2019 - Az.: I ZR 46/19
Leitsatz:

Den Grundsätzen von Treu und Glauben kann es widersprechen, wenn der Inhaber eines Kennzeichenrechts sich bei der Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen auf eine nur formale Rechtsstellung beruft. Von einer missbräuchlichen Ausnutzung einer formalen Rechtsstellung ist auszugehen, wenn ein Markeninhaber (1) eine Vielzahl von Marken für unterschiedliche Waren oder Dienstleistungen anmeldet, (2) hinsichtlich der in Rede stehenden Marken keinen ernsthaften Benutzungswillen hat - vor allem zur Benutzung in einem eigenen Geschäftsbetrieb oder für dritte Unternehmen aufgrund eines bestehenden oder potentiellen konkreten Beratungskonzepts - und (3) die Marken im Wesentlichen zu dem Zweck gehortet werden, Dritte, die identische oder ähnliche Bezeichnungen verwenden, mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen zu überziehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. November 2000 - I ZR 93/98, GRUR 2001, 242, 244 - Classe E).

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.12.2019 - Az.: 6 U 182/18
Leitsatz:

Abgeänderte Amazon-Beschreibungen

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.08.2019 - Az.: I-2 U 44/18
Leitsatz:

Vertragsstrafe auf Webseiten

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 18.06.2019 - Az.: 2 U 97/18
Leitsatz:

Sorgfaltspflichten einer Bewertungsplattform für Ärzte

Landgericht Dortmund, Urteil v. 08.11.2019 - Az.: 3 O 262/17
Leitsatz:

Internet-Auftritt der Stadt Dortmund zu presseähnlich

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 18.12.2019 - Az.: 1 BvR 957/19
Leitsatz:

Keine Umgehung eines gerichtlichen Verbots