Urteile neu online gestellt

Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 04.06.2008 - Az.: BVerwG 4 B 36.08
Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 09.03.2005 - Az.: 6 C 11/04
Leitsatz:

Stellt ein Gewerbetreibender in seinen Räumen Computer auf, die sowohl zu Spielzwecken als auch zu anderen Zwecken genutzt werden können, so bedarf er der Spielhallenerlaubnis nach § 33i Abs. 1 Satz 1 GewO, wenn der Schwerpunkt des Betriebs in der Nutzung der Computer zu Spielzwecken liegt.

Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 24.08.1994 - Az.: 11 B 24/94
Leitsatz:

1. Der sich aus dem Weltpostvertrag ergebende Gebührenanspruch der Deutschen Bundespost Postdienst gegen den im Bundesgebiet ansässigen Absender von Briefsendungen, die zur Ausnutzung niedrigerer Gebühren oder in großer Zahl im Ausland eingeliefert wurden, obwohl sie für Empfänger im Bundesgebiet bestimmt sind (sogeannntes A-B-A-Remailing), beruht auf einer Rechtsbeziehung i. S. des § 7 S. 1 PostG.
2. Die Frage nach der Anwendbarkeit des § 65 III 2 PostVerfG auf solche Rechtsverhältnisse, die auf einer einmaligen, vor dem 1.7.1991 liegenden Inanspruchnahme der postalischen Einrichtungen beruhen, verleiht einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 132 II Nr. 1 VwGO.

BayObLG , Beschluss v. 27.06.2000 - Az.: 5St RR 122/00
Leitsatz:

Wer kinderpornograhische Schriften über Internet per E-Mail versendet, erfüllt nicht den Tatbestand des "Verbreitens".

BayObLG , Beschluss v. 27.11.2002 - Az.: LBG-Ä 8/02
Leitsatz:

Die Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen Orthopäden ist keine irreführende Werbung.

Europäischer Gerichtshof , Urteil v. 06.11.2003 - Az.: C 101/01
Europäischer Gerichtshof , Urteil v. 06.11.2003 - Az.: C 243/01
Bundesverwaltungsgericht , Beschluss v. 12.03.2008 - Az.: BVerwG 2 B 131.07
Bundesverwaltungsgericht , Urteil v. 21.09.1979 - Az.: BVerwG 7 C 36.78
Leitsatz:

Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 48 Abs. 3 GG, daß das Abgeordnetengesetz die vor seinem Inkrafttreten aus dem Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten nicht in die Altersentschädigung nach den §§ 19, 20 dieses Gesetzes einbezieht, sondern sie auf die ungünstigere Altersversorgung nach dem Diätengesetz 1968 verweist.

BayObLG , Beschluss v. 25.10.2002 - Az.: 5 St RR 287/02
Leitsatz:

Sukzessive und jeweils auf Grund neuen Tatenschlusses erfolgte "Zugriffe" auf jeweils unterschiedliche kinderpornografische Daten im Internet mit anschließender Abspeicherung auf eigenen Datenträgern - mit welchem Datenumfang im Einzelfall auch immer - bilden jeweils zueinander in Tatmehrheit stehende Einzeldelikte gem. § 184 Abs. 5 S. 1 StGB.