Urteile neu online gestellt
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 23.09.2003 - Az.: VI ZR 335/02
- Leitsatz:
a)
Die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG in der Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl.... I 1870) sind als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen.
b)
Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 TDG a.F. hat an dem allgemeinen Grundsatz nichts geändert, dass der Kläger bei einer deliktischen Haftungsgrundlage grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen hat, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 24.01.2002 - Az.: I ZR 156/99
- Leitsatz:
Zur Frage, wann eine Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen (hier: "Finanzwesen" bzw. "Betrieb einer bei Kauf oder Miete von Immobilien nutzbaren Datenbank im Internet") gegeben ist.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 24.05.2004 - Az.: X ZB 20/03
- Leitsatz:
Die Erteilung eines Patents für ein Verfahren, das der Abwicklung eines im Rahmen wirtschaftlicher Betätigung liegenden Geschäfts mittels Computer dient, kommt nur in Betracht, wenn der Patentanspruch über den Vorschlag hinaus, für die Abwicklung des Geschäfts Computer als Mittel zur Verarbeitung verfahrensrelevanter Daten einzusetzen, weitere Anweisungen enthält, denen ein konkretes technisches Problem zugrunde liegt, so daß bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit eine Aussage darüber möglich ist, ob eine Bereicherung der Technik vorliegt, die einen Patentschutz rechtfertigt.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 25.11.2002 - Az.: AnwZ B 8/02
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 25.11.2002 - Az.: AnwZ B 41/02
- Leitsatz:
a)
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, festgestellten Verstößen eines Kammermitglieds gegen berufsrechtliche Bestimmungen mit einer Unterlassungsverfügung zu begegnen.
b)
Zur Verwendung des Domain-Namens "www. presserecht. de" durch eine Anwaltskanzlei, wenn die Homepage vor allem allgemeine Informationen über das Presserecht anbietet. - Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.01.2005 - Az.: VIII ZR 79/04
- Leitsatz:
Zum Vorliegen eines Erklärungsirrtums im Falle einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die auf einen im Bereich des Erklärenden aufgetretenen Fehler im Datentransfer zurückzuführen ist.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 26.04.2007 - Az.: I ZR 190/04
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 26.06.2003 - Az.: I ZR 296/00
- Leitsatz:
a)
Bereits in der Registrierung eines fremden Namens als Domain-Name liegt eine Namensanmaßung und damit eine Verletzung des Namensrechts derjenigen, die diesen bürgerlichen Namen tragen.
b)
Das Pseudonym ist dem namensrechtlichen Schutz zugänglich, wenn der Verwender unter diesem Namen im Verkehr bekannt ist, also mit diesem Namen Verkehrsgeltung besitzt. - Bundesgerichtshof , Beschluss v. 26.10.2006 - Az.: III ZR 40/06
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 27.03.2007 - Az.: VI ZR 101/06
- Leitsatz:
Ein Unterlassungsanspruch wegen eines in ein Meinungsforum im Internet eingestellten ehrverletzenden Beitrags kann auch dann gegen den Betreiber des Forums gegeben sein, wenn dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

