Urteile neu online gestellt

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 07.05.2007 - Az.: 4 Sa 1/07
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 07.11.2005 - Az.: 15 Sa 88/05
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 26.09.1997 - Az.: 5 TaBV 1/97
Leitsatz:

Auch im Bereich des § 40 Abs. 2 BetrVG gilt der Grundsatz, daß der Betriebsrat seine Geschäfte eigenständig und in eigener Verantwortung zu führen hat. Der Betriebsrat hat daher die Frage, ob zur Information der Belegschaft die Nutzung eines im Betrieb vorhandenen "eMail-Systems" erforderlich ist, grundsätzlich unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nach pflichtgemäßem Ermessen selbst zu beurteilen.

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.07.2006 - Az.: 14 Sa 334/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 03.05.2007 - Az.: 15 Sa 1880/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 07.04.2006 - Az.: 10 TaBV 1/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 15.07.2005 - Az.: 10 TaBV 2/05
Leitsatz:

Auch nach der Neufassung des § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat, der einen Internetanschluss an den ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer verlangt, im Einzelnen vorzutragen, dass ein Internetanschluss zur Erledigung der Betriebsratsarbeit erforderlich ist.

Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss v. 16.09.2005 - Az.: 13 TaBV 66/05
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 18.01.2007 - Az.: 15 Sa 558/06
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil v. 23.05.2003 - Az.: 7 Sa 76/03
Leitsatz:

Die Werbung im Internet für die eigene Produktpalette bewirkt nicht ohne weiteres die allgemeine Kenntnis früherer Geschäftsgeheimnisse, solange eine genaue Inaugenscheinnahme des konkreten Produkts zum originalgetreuen Nachbau unbedingt erforderlich ist.
Die kurze Verjährungsfrist des § 21 Abs. 1, 2 UWG (6-Monatsfrist) beginnt erst mit positiver Kenntnis des Geschädigten von der Person des Schädigers und dessen unlauterer Vorgehensweise (hier: Verwendung der Originalzeichnungen des früheren Arbeitgebers zum Aufbau einer ernst zu nehmenden Konkurrenz).