Urteile nach Gerichten

Verwaltungsgericht Arnsberg, Beschluss v. 16.04.2009 - Az.: 9 L 45/09
Leitsatz:

Der Erwerb des slowakischen akademischen Grades "doctor prav" berechtigt in Deutschland nicht zum Tragen des Doktor-Titels mit der Abkürzung "Dr.".

Verwaltungsgericht Arnsberg, Urteil v. 30.01.2009 - Az.: 12 K 1088/08
Leitsatz:

Ein Journalist hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber der Verwaltung, wenn es ein berechtigtes Interesse der Bürger an der konkreten Verwendung öffentlicher Mittel und der Veröffentlichung derartiger Informationen gibt.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 30.06.2011 - Az.: 8 O 17/11
Leitsatz:

1. Eine Irreführung durch eine Werbeanzeige liegt grundsätzlich vor, wenn ein Unternehmer durch den Eintrag den Eindruck erweckt, er habe einen Unternehmenssitz an mehreren Orten, obwohl dies nicht der Fall ist.


2. Für die Irreführung ist es ausreichend, dass die Werbung zur Beeinflussung im Allgemeinen abstrakt geeignet ist. Auf die tatsächliche Irreführung im konkreten Einzelfall kommt es nicht an.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 21.04.2011 - Az.: 8 O 104/10
Leitsatz:

Die Werbung mit einer Altersbezeichnung „Wir fertigen unsere Geräte seit 1984“ ist nur dann wettbewerbsgemäß, wenn das Unternehmen eine wirtschaftliche Kontinuität aufweist. Diese ist nicht gegeben, wenn die Firmenfortführung durch eine Insolvenz beendet worden ist.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 12.04.2011 - Az.: 3 S 155/10
Leitsatz:

Aus der Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises i.V.m. dem technischen Prüfungsprotokoll ergibt sich bezüglich von Datenverbindungen kein Beweis des ersten Anscheins für die Herstellung von Verbindungen des Anschlussinhabers.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 24.03.2011 - Az.: 8 O 53/10
Leitsatz:

Eine Werbung mit dem Wort "Bedachung" ist wettbewerbswidrig, wenn eine Eintragung mit dem Dachdeckerhandwerk in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer nicht besteht.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 29.11.2010 - Az.: 8 O 122/10
Leitsatz:

Ein Verbraucherschutzverein, dessen Eintragung in die Liste qualifizierter Einrichtungen, die zu Abmahnungen berechtigt sind, ruht, ist nicht dazu berechtigt, Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 30.10.2014 - Az.: I-8 O 121/14
Leitsatz:

Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet nicht für Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden (hier: wettbewerbswidrige Weiterempfehlungsfunktion).

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 11.08.2014 - Az.: 21 O 574/13
Leitsatz:

Der Domain-Inhaber, dem nicht bekannt ist, dass er überhaupt Domain-Inhaber ist, haftet gleichwohl für die Markenverletzungen, die durch die Registrierung und das Halten einer Domain entstehen

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 22.01.2015 - Az.: I-8 O 104/14
Leitsatz:

1. Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft.
2. Die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig iSv. § 7 Abs.2 Nr.3 UWG. Für einen Wettbewerbsverstoß reicht es dabei bereits aus, dass die Weiterempfehlungsfunktion verwendet werden kann, auf die konkrete Funktionsweise kommt es nicht an.
3. Bei der Bewerbung mit einem TÜV-Siegel muss das Zertifikat zum Zeitpunkt der Werbung vorliegen. Es reicht nicht aus, wenn das Zertifikat zeitlich später ausgestellt wird.
4. Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor.