Urteile nach Gerichten

BayObLG , Beschluss v. 27.06.2000 - Az.: 5St RR 122/00
Leitsatz:

Wer kinderpornograhische Schriften über Internet per E-Mail versendet, erfüllt nicht den Tatbestand des "Verbreitens".

BayObLG , Beschluss v. 27.11.2002 - Az.: LBG-Ä 8/02
Leitsatz:

Die Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen Orthopäden ist keine irreführende Werbung.

BayObLG , Beschluss v. 25.10.2002 - Az.: 5 St RR 287/02
Leitsatz:

Sukzessive und jeweils auf Grund neuen Tatenschlusses erfolgte "Zugriffe" auf jeweils unterschiedliche kinderpornografische Daten im Internet mit anschließender Abspeicherung auf eigenen Datenträgern - mit welchem Datenumfang im Einzelfall auch immer - bilden jeweils zueinander in Tatmehrheit stehende Einzeldelikte gem. § 184 Abs. 5 S. 1 StGB.

, v. 01.01.1970 - Az.:
, v. 01.01.1970 - Az.:
, v. 01.01.1970 - Az.:
, v. 01.01.1970 - Az.:
, v. 01.01.1970 - Az.:
, v. 01.01.1970 - Az.:
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