Urteile nach Gerichten
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 25.08.2006 - Az.: 7 ABR 55/05
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 27.04.2006 - Az.: 2 AZR 386/05
- Leitsatz:
Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.
- Bundeasgerichtshof , Beschluss v. 05.07.2005 - Az.: VII ZB 5/05
- Leitsatz:
a) Eine "Internet-Domain" stellt als solche kein anderes Vermögensrecht i. S. v. § 857 Abs. 1 ZPO dar. Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 Abs. 1 ZPO in eine "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.
b) Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche des Domaininhabers gegen die Vergabestelle aus dem Registrierungsvertrag kann nach §§ 857 Abs. 1, 844 Abs. 1 ZPO durch Überweisung an Zahlungs Statt zu einem Schätzwert erfolgen. - BSG , Urteil v. 07.07.2005 - Az.: B 3 KR 29/04 R
- BSG , Beschluss v. 10.02.2005 - Az.: B 4 RA 200/04 B
- BPatG , Beschluss v. 09.01.2006 - Az.: 17 W (pat) 35/02
- BFH , v. 01.01.1970 - Az.: X R 4/07
- BFH , Urteil v. 18.10.2006 - Az.: XI R 22/06
- Leitsatz:
Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen.
- BFH , Urteil v. 19.10.2006 - Az.: III R 6/05
- Leitsatz:
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domaininhaber geleistet werden, sind Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut.
- BFH , Urteil v. 21.06.2006 - Az.: XI R 50/05
- Leitsatz:
Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz.

