Urteile nach Gerichten
- Bundesfinanzhof , Beschluss v. 26.07.2011 - Az.: VII R 30/10
- Leitsatz:
Die Einreichung einer finanzgerichtlichen Klage per E-Mail ohne elektronische Signatur ist unwirksam.
- Bundesfinanzhof , Urteil v. 21.06.2006 - Az.: XI R 50/05
- Leitsatz:
Die auf Arbeitnehmer beschränkte Steuerfreiheit für die Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten (§ 3 Nr. 45 EStG) verletzt nicht den Gleichheitssatz.
- Bundesfinanzhof , Urteil v. 18.10.2006 - Az.: XI R 22/06
- Leitsatz:
Die monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur steht der Wirksamkeit eines elektronisch übermittelten bestimmenden Schriftsatzes (Klageschrift) nicht entgegen.
- Bundesfinanzhof , Beschluss v. 28.07.2009 - Az.: I B 64/09
- Leitsatz:
Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen, die Durchführung des Verfahrens per Videokonferenz und andere prozessleitende Maßnahmen können im finanzgerichtlichen Verfahren nicht mit der Beschwerde angegriffen werden.
- Bundesfinanzhof , Beschluss v. 30.03.2009 - Az.: II B 168/08
- Leitsatz:
Ein Rechtsmittel, welches über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach an den Bundesfinanzhof gerichtet ist und eine elektronische Visitenkarte des Anwalts, jedoch keine qualifizierte elektronische Signatur enthält, ist wirksam eingelegt worden.
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 24.11.2005 - Az.: 2 AZR 584/04
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 03.09.2003 - Az.: 7 ABR 8/03
- Leitsatz:
Der Betriebsrat kann nach § 40 Abs. 2 BetrVG einen Anspruch gegen den Arbeitgeber haben, die ihm zur Verfügung gestellten Personalcomputer an das Internet anzuschließen.
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 27.04.2006 - Az.: 2 AZR 386/05
- Leitsatz:
Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.
- Bundesarbeitsgericht , Beschluss v. 23.08.2006 - Az.: 7 ABR 55/05
- Bundesarbeitsgericht , Urteil v. 12.01.2006 - Az.: 2 AZR 179/05

