Urteile nach Gerichten
- Landgericht Wuppertal, Urteil v. 24.02.2014 - Az.: 12 O 43/10
- Leitsatz:
Eine Werbung mit einer "Unverbindlichen Preisempfehlung", die zeitlich überholt ist, ist wettbewerbswidrig
- Landgericht Wuppertal, Urteil v. 31.10.2014 - Az.: 12 O 25/14
- Leitsatz:
1. Wird ein PKW in einem YouTube-Video ohne Preisangabe beworben, liegt bereits ein Ausstellen vor, so dass die Pflichtangaben nach PKW-EnVKV (u.a. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emmissionen) einzuhalten sind.
2. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich der Schuldner verpflichtet,
"es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei dem Erstellen, Erstellenlassen, Weitergeben oder auf andere Art Verwenden von Werbeschriften (oder in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial oder Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien) nicht sicherzustellen, dass darin Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe und unter Beachtung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung gemacht werden.“
umfasst nicht die Präsentation eines PKW ohne Preisangabe mittels eines YouTube-Videos. - Landgericht Wuppertal, Urteil v. 12.12.2014 - Az.: 15 O 7/14
- Leitsatz:
1. Die Werbung mit einem "Diplom" (hier: Diplom-Golflehrer) ist eine irrführende Angabe über die Befähigung und Qualifikation der betreffenden Person und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die Person über keinen entsprechenden Abschluss verfügt.
2. Mit dem Wort "Diplom" wird in aller Regel eine akademische Ausbildung verbunden, deren Abschluss nach einem offiziellen Prüfungsschema von einer staatlichen Stelle verliehen wird. - Landgericht Wuppertal, Urteil v. 13.02.2015 - Az.: 12 O 29/15
- Leitsatz:
1. Einem Apotheker ist es nicht erlaubt, das Stechen von Ohrlöchern anzubieten oder dafür zu werben, da es sich hierbei um keine apothekenüblichen Dienstleistungen iSd. Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) handelt.
2. Ein Verstoß gegen die ApBetrO ist eine Marktverhaltensregelung iSv. § 4 Nr. 11 UWG und daher ein Wettbewerbsverstoß. - Landgericht Wuppertal, Urteil v. 21.07.2015 - Az.: 11 O 40/15
- Leitsatz:
Fernabsatzrechtliche Informationspflichten über Widerrufsbelehrung bei Printwerbung
- Landgericht Wuppertal, Beschluss v. 05.06.2014 - Az.: 9 S 40/14
- Leitsatz:
Ein kostenpflichtiger Eintrag in ein Online-Verzeichnis, das bei Google nicht unter den ersten fünf Suchtreffern gelistet ist, ist wertlos und erfüllt den Tatbestand der Sittenwidrigkeit.
- Landgericht Wuppertal, Urteil v. 31.03.2016 - Az.: 12 O 126/15
- Leitsatz:
"Heilpraktiker für Psychotherapie" ist keine irreführende Berufsbezeichnung
- Landgericht Wuppertal, Urteil v. 19.05.2017 - Az.: 12 O 22/17
- Leitsatz:
Bereits die Abbildung eines indizierten Videospiels auf eBay ist ein Wettbewerbsverstoß
- Landesgericht Wuppertal, Urteil v. 17.11.2009 - Az.: 14 O 13/09
- Leitsatz:
Das Buchpreisbindungsgesetz verbietet es, dass preisreduzierte Lehrprüf-Exemplare mit preisgebundenen Büchern gekoppelt werden und im Verkauf zu Preisen angeboten werden, die unter den Beschaffungskosten liegen.
- Amtsgericht Wuppertal, Urteil v. 03.04.2007 - Az.: 22 Ds Js 6909/06
- Leitsatz:
Wer den ungesicherten Zugang eines WLAN-Netzes und die dort eingerichtete Flatrate nutzt, um ohne Einwilligung im Internet zu surfen, macht sich strafbar.

