Urteile nach Gerichten

Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 02.05.2001 - Az.: 3 Ca 33/01
Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil v. 10.09.2003 - Az.: 3 Ca 230/03
Amtsgericht Winsen, Urteil v. 11.11.2014 - Az.: 16 C 835/14
Leitsatz:

Enthält ein Telekommunikationsvertrag zwischen Telekommunikations-Anbieter und Kunden keine Angabe zu den Preisen der vereinbarten Leistungen, so verstößt der Vertrag gegen § 43a Abs. 1 Nr. 5 TKG und ist daher unwirksam.

Amtsgericht Winsen, Beschluss v. 06.06.2005 - Az.: 23 C 155/05
Amtsgericht Winsen, Beschluss v. 06.06.2005 - Az.: 23 C 155/05
Amtsgericht Wolgast, Urteil v. 05.12.2008 - Az.: 1 C 501/07
Leitsatz:

1. Hotelbewertungen im Internet stellen eine zulässige Meinungsäußerung dar, wenn keine unwahren Tatsachen behauptet werden.
2. Wurden die Nutzungsrechte von Hotelbewertungen an den Portalbetreiber übertragen, ist dieser nicht verpflichtet, rechtmäßige Einträge zu löschen.

Landgericht Wuerzburg, Urteil v. 19.05.2010 - Az.: 21 O 179/10
Leitsatz:

In einem Internetforum darf der Vorwurf des Rechtsradikalismus gegenüber einem Dritten nicht erhoben werden, wenn die Aussagen sich lediglich auf Äußerungen in einem Zeitungsinterview beziehen und nicht erwiesen ist, dass die Interview-Aussagen tatsächlich rechtsradikalen Bezug aufweisen. Den Inhalt des Interviews dahingehend zu werten, dass er rechtsextrem ist, ist aufgrund des schwerwiegenden Vorwurfs nicht von der freien Meinungsäußerung gedeckt.

Arbeitsgericht Wuerzburg, Urteil v. 11.08.2000 - Az.: 6 Ca 379/00 A
Landgericht Wuppertal, Urteil v. 19.07.2011 - Az.: 11 O 51/11
Leitsatz:

Ein Veranstalter, der auf einem schlossartigen und festlichen Gebäude Events, Firmenfeste und Hochzeiten ausrichtet, darf für diese Räumlichkeiten mit der Bezeichnung "Schloss" werben. Dies gilt auch dann, wenn ein weitgehend unbekannter Adliger das Gebäude errichten ließ.

Landgericht Wuppertal, Urteil v. 19.10.2010 - Az.: 25 Qs 10 Js 1977/08
Leitsatz:

Das Einwählen und Nutzen eines unverschlüsselten WLAN-Netzes ist nicht strafbar. Weder wird der Tatbestand des unbefugten Abhörens von Nachrichten erfüllt noch gegen die datenschutzrechtliche Bestimmung des unbefugten Verschaffens von personenbezogenen Daten verstoßen.