Urteile nach Gerichten
- Landgericht Ulm, Beschluss v. 09.10.2014 - Az.: 1 S 74/14
- Leitsatz:
1. Macht eine Person einen Abmahnanspruch wegen unerlaubter Werbe-Mails geltend, so muss sie nachweisen, dass sie Inhaber der betreffenden E-Mail-Adresse ist.
2. Sie kommt dieser Beweislast nicht nach, wenn sie lediglich im Rahmen der mündlichen Verhandlung plausibel vorträgt, dass sie verschiedene Namen E-Mail-Adressen für seine jeweiligen Internetaktivitäten nutzt, um ihre wahre Identität nicht offen zu legen. Genauso ungeeignet ist die Vorlage eines E-Mail-Verkehrs, da der E-Mail-Account mit Einverständnis des wahren Berechtigten zu diesem Zweck genutzt werden könnte. Vielmehr muss der Kläger entsprechende Nachweise für seine Berechtigung (z.B. die Bestätigung durch seinen E-Mail-Provider) vorlegen. - Landgericht Ulm, Urteil v. 30.01.2009 - Az.: 11 O 65/08 KfH
- Leitsatz:
Der Werbeslogan "Ihre 24h Internet Tierapotheke" ist irreführend und damit wettbewerbswidrig, wenn der Betreiber des Online-Versandhandels nicht als Apotheker approbiert ist. Der Umstand, dass es sich um einen Tierarzt handelt, ist dabei irrelevant.
- Landgericht Ulm, Beschluss v. 21.03.2002 - Az.: 2 Qs 2016/02
- Landgericht Ulm, Beschluss v. 21.03.2002 - Az.: 2 Qs 2016/02
- Landgericht Ulm, Urteil v. 22.08.2016 - Az.: 11 O 9/16 KfH
- Leitsatz:
Werbung mit "Bambussocken" für Textilstrümpfe irreführend
- Landgericht Ulm, Urteil v. 01.12.2004 - Az.: 1 S 89/04
- Landgericht Ulm, Beschluss v. 04.11.2004 - Az.: 2 Qs 2099/04
- Landgericht Ulm, Beschluss v. 21.03.2002 - Az.: 2 Qs 2016/02
- Amtsgericht Waiblingen, Urteil v. 12.11.2008 - Az.: 9 C 1000/08
- Leitsatz:
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe für Spaßbieter in einem eBay-Angebot stellt eine unwirksame AGB-Klausel dar.
- Amtsgericht Wedding, Urteil v. 10.05.2010 - Az.: 22b C 243/09
- Leitsatz:
Einem Unternehmen ist es untersagt ohne die Einwilligung des Adressaten Werbe-E-Mails zu verschicken. Der unerwünschte Newsletterversand ist daher unzulässig. Bereits eine einzige Spam-Mail kann den Adressaten unangemessen beeinträchtigen. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Double-Opt-In-Verfahren zu nutzen.

